Hallo @prrego, ...wie ist denn dein Verhältnis zum Erblasser? Bist du Alleinerbe? Verluste im VVT können nur verrechnet werden, wenn du positive Erträge aus einem Verkauf generierst; erst dann kann verrechnet werden. Entweder über Depotbank ggfs. bei Depotübertrag mit VVT oder andernfalls wie @urvater geschrieben hat über deine Steuererklärung mit vorheriger Beantragung einer Verlustbescheinigung über deine Verluste bei Bank A und die Steuerbescheinigung bei Bank B mit positiven Erträgen, wenn zwei Depotbanken im Spiel sind; allerdings müssen auch positive Erträge aktiv durch Verkauf generiert werden, sonst kann man nichts verrechnen. ( Unterschieden werden natürlich hier VVT Aktien und VVT Allgemein......). Z.B. Lösung Alleinerbe als Sohn/Tochter/Stiefkinder mit 400.000 Euronen Freibetrag für Erbschaft ------> Depotübertrag als unentgeltlich Schenkung/Erbschaft unter Ausnutzung des Erbschafts-/Schenkungssteuerfreibetrags und Mitteilung an das Finanzamt über die Höhe der Erbschaft; Kurse der geerbten Fonds am Todestag wären hier für die Höhe der Erbschaft relevant. Nachweis an die Depotbank mittels Erbschein über Nachlassgericht...... Bei Erbengemeinschaft wird es ggfs. etwas aufwendiger -----> Wertpapiere können auch an mehrere Erben vererbt werden, sodass eine Erbengemeinschaft entsteht. Entscheidungen, die die Wertpapiere oder das Depot betreffen, müssen gemeinsam (mehrheitlich oder einstimmig) getroffen werden. Typische Entscheidungen betreffen zum Beispiel die Verwaltung des Depots. Eine Aufteilung der Wertpapiere kann auf zwei Weisen erfolgen. Aktien und festverzinsliche Wertpapiere können entsprechend der Erbquote zwischen den Erben aufgeteilt werden, allerdings bedarf es zunächst einer gemeinsamen Entscheidung der Erbengemeinschaft. Eine Aufteilung kann auch im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgen. Die Auseinandersetzung kann von einem einzelnen Miterben verlangt werden. Die anderen Erben sind zur Mitwirkung verpflichtet. u.U. Steuerberater zu Rate ziehen, wie @urvater bereits angemerkt hat Vielleicht hier mal noch etwas nachlesen -----> https://www.anwalts-kanzlei-erbrecht.de/rechtstipps/aktien-depot-geerbt/
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