@stocksour Ich wollte mich eigentlich auf den Beitrag von Josephinus vom 12.11.2022 beziehen (Bestandshistorie), sorrry für die Verwirrung, ich hatte nicht gesehen, dass es noch eine 2. Seite im Thread gab. Ich hatte gestern noch ein Ticket bei Consors aufgemacht zu dem Thema. Die Frage lautete, welche Dokumente außer ZS-RD1 und ZS-RD1A erforderlich sind und ob eine Bestandshistorie kostenpflichtig ist. Die Antwort: >>Sie haben Fragen zur Erstattung der Quellensteuer? Uns liegen keine Informationen vor, dass zusätzliche Bestätigungen notwendig sind. Seit Januar 2019 kann diese über elektronischen Wege beantragt werden. Sie benötigen zusätzlich eine Bestätigung das[s] die Wertpapiere in Ihrem Bestand waren? Hierfür berechnen wir eine Gebühr von 9,95 EUR je Bestätigung. Bitte informieren Sie uns, telefonisch, mit der Post oder über Chat, wenn Sie mit den Kosten einverstanden sind. << In der Zwischenzeit bin ich allerdings auch auf den Passus in ZS-RD1A, dort A 6 gestoßen (danke dennoch für den präzisen Hinweis stocksaur). Die Frage ist jetzt, ob die Bescheinigung pro Papier (Aktie) bezahlt werden muss oder pro Papier und pro Jahr. Im zweiten Fall würde sich die Ausstellung für mich nicht mehr lohnen, so groß sind die Positionen bei mir nicht. Dann noch eine Frage: Wenn ich die Dividenden-Abrechnung nicht komplett falsch interpretiere, reduziert die österr. Quellensteuer die Berechnungsgrundlage für die deutsche Kapitalertragsteuer - wenn dem so ist, muss ich dann nach Erstattung der Quellensteuer aus Österreich die vom Fiskus erhaltene Zahlung in der Einkommensteuererklärung angeben - und wenn ja, wo und welche Folgen hat das (KESt.-Nachzahlung?) Das würde den Aufwand, den man hier betreiben muss, ja noch unattraktiver machen...
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