Hallo liebe Community,
vielen Dank für Ihre Beiträge und aktiven Nachfragen.
Zum 1. Januar 2017 trat eine Änderung des Aktiengesetzes (AktG, § 58, Abs. 4) in Kraft. Bis dahin erhielten Sie Dividendenausschüttungen für deutsche Aktien am Tag nach der Hauptversammlung der Gesellschaft gutgeschrieben. Das Ziel dieser Änderung ist es, das Wertpapiergeschäft EU-weit zu harmonisieren. Was bedeutet das für Sie?
Auch weiterhin werden wir Ihnen Dividendenzahlungen taggleich bei Eingang gutschreiben. Allerdings erhält die Consorsbank die Zahlungen zukünftig frühestens am dritten Arbeitstag nach der Hauptversammlung, es sei denn, die Hauptversammlung oder Satzung bestimmt eine spätere Fälligkeit.
Direkt nach Eingang vergüten wir taggleich, gemäß dem uns vorliegenden valutarischen Eingangsdatum. Bei inländischen Gattungen ist dies in der Regel der Ex-Tag, ausländische Ertragsausschüttungen weichen hiervon jedoch häufig ab.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
CB_Susan
Community-Moderatorin
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