@Master187 : Die Lösung ist im Prinzip ganz einfach, aber trotzdem kaum zu machen. Als Anteilsbesitzer einer US-Personengesellschaft (LP, MLP) bist Du kein schlichter dividendengieriger Aktionär, sondern Inhaber einer unternehmerischen Beteiligung. Die Erträge daraus kannst Du über das Formular W-8ECI (Certificate of Foreign Person's Claim That Income Is Effectively Connected With the Conduct of a Trade or Business in the United States) vom Quellensteuerabzug freistellen lassen, indem Du das Formular beim auszahlenden Unternehmen oder dessen Withholding Agent hinterlegst. Allerdings bist Du dann verpflichtet, in den USA eine Steuererklärung abzugeben, in der Deine Erträge (=Deine "Pseudo-Dividenden") zusammen mit Deinen (vermutlich nicht vorhandenen) weiteren US-Einkünften den in den USA gültigen Steuergesetzen unterworfen werden. Der Grundfreibetrag beträgt dort seit des POTUS' letzter Steuersenkung (2017) USD 12.000.-, der vermutlich nicht überschritten würde, woraus sich eine US-Steuer von USD 0,00.- berechnen würde. Dass sich kein hiesiger Broker in dieses Prozedere einmischt, versteht sich von selbst. Das ganze selbstverständlich ohne Gewähr, und ich habe auch kein Problem damit, wenn jemand eine einfachere oder richtigere Lösung präsentiert; ich habe das Thema nur mal durchgedacht, weil ich selbst auch schon in diese Steuerfalle getappt bin.
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