Habe bei Tradegate nachgefragt und folgende Antwort erhalten: "Ihre Order hat mit dem Eingang in das System der Tradegate Exchange automatisch den Orderzusatz "AON" erhalten. Gemäß § 5 Abs. 1 der Bedingungen für Geschäfte an der Tradegate Exchange wird eine Order, die ein Ordervolumen aufweist, das nicht größer ist als das bei Ordereingang im Rahmen der Vorhandelstransparenz veröffentlichte Quotevolumen auf der Gegenseite der Order, zum Schutz vor wirtschaftlich nicht sinnvollen Teilausführungen automatisch mit dem Orderzusatz "all or none" ("AON") versehen. Die Vorhandelspreisinformationen sollen dem Markt Informationen über die relevante Auftragslage liefern. Wenn jedoch, wie bei AON-Orders, das Volumen nur voll oder gar nicht zur Verfügung steht, besteht die Gefahr, dass die Berücksichtigung in der Vorhandelspreisinformation zu einer Fehlinformation des Marktes führt, indem ein Volumen angezeigt wird, dass nur unter bestimmten Bedingungen handelbar ist. Daher besteht keine Pflicht, AON-Orders in der Vorhandelspreisinformation zu berücksichtigen. Soweit der zuständige Spezialist vorliegend entschieden hat, Ihre Order, weil sie nicht teilausführbar ist, im Rahmen der Veröffentlichung der Vorhandelspreisinformationen nicht zu berücksichtigen, ist dies nicht zu beanstanden. Ihre Order wird natürlich, sobald sie sich im Rahmen einer Preisfeststellung als vollständig ausführbar erweist, automatisch ausgeführt." Wenn ich das richtig verstehe, wird aufgrund der Nicht-Teilausführbarkeit meines Kaufgebots zum Schutz möglicher Verkäufer mein Gebot nicht angezeigt, da nämliche sonst, durch meinen Preis quasi irregeführt, eine andere (insbesondere geringere Menge) ohne Limitsetzung verkaufen könnten, die dann zu einem nicht sichtbaren, niedrigeren Preis ausgeführt wird. Dabei scheint es außerdem seitens Tradegate einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Anzeige solcher Gebote zu geben.
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