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Warum wird der BID nicht erhöht bei Tradegate?

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Liebe Experten,

 

ich bin Neuling und fange an, mich mit dem Aktienmarkt in der Praxis zu beschäftigen (so ein VWL Studium gibt einem hinsichtlich der Praxis nicht viel mit auf den Weg). 

 

Nun möchte ich eine bestimmte Aktie kaufen und habe ein Limit gesetzt bei 242,50€ bei einer Aktie am Handelsplatz Tradegate. Die Order wird noch nicht durchgeführt weil der ASK bei 244€ liegt. Wenn ich nun die Aktie direkt auf Tradegate.de anschaue, ist der BID bei 241,20€, und das schon seit ungefähr einer Stunde.


Warum erkennt das System nicht, dass ein höherer BID gesetzt wurde?

 

Viele Grüße

Jonas

9 Antworten 9
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Hallo Jonas,

ich denke, dass zur Berechnung des BIDs eher ein Durchschnittswert aller Kauf Order genommen wird. Sicherlich wird es einige Käufer geben, die den geforderten Preis ASK zahlen sonst gäbe es keine Handelsvolumen für dieses Wertpapier. Wenn du also mit einem relativ geringem Ordervolumen (und das hat nun mal jeder Private Anleger) einsteigst wird sich der BID nicht wesentlich verändert haben.

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Hallo P,
danke für die Antwort, das macht Sinn!
Viele Grüsse
J
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Ich bin hier, weil ich die gleiche Frage stellen wollte.

Und: Nein, es macht eigenltich keinen Sinn! Wenn jemand Aktien für einen hlheren Preis kaufen will, sollte das auch so im Orderbuch stehen und angezeigt werden. Das Volumen steht ja dabei, so dass man sieht, wenn es sich nur um eine kleine Anzahl handelt. Der "Durchschnitts-Bid/Ask" interessiert doch niemanden.

 

Also nochmal: warum werden günstigere Bid / Ask Angebote, die man über Consors stellt nicht auch so bei den Tradegate REaltime Kursen sngezeigt?!? Ich will ja, dass meine "Kunden" das Angebot auch sehen!

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@thowag 

[...] warum werden günstigere Bid / Ask Angebote, die man über Consors stellt nicht auch so bei den Tradegate REaltime Kursen sngezeigt?!? [...]

Eventuell weil das entsprechende Volumen zu klein ist. In der Börsenordnung von Tradegate steht in §38 Absatz 1: "Zur Herstellung der Vorhandelstransparenz veröffentlicht die Börse gemäß Titel II der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, Kapitel II Abschnitt I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587 und Kapitel II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 kontinuierlich den Preis des am höchsten limitierten Kaufauftrags und des am niedrigsten limitierten Verkaufsauftrags, die jeweils mindestens über das von der Geschäftsführung festgelegte Volumen verfügen, und das zu diesen Preisen handelbare Volumen bzw. angemessene Informationen hinsichtlich des Auftragspreisniveaus oder der Kursofferten für jedes gehandelte Finanzinstrument mittels verschiedener Kursdatenprovider, sonstiger Betreiber von elektronischen Informations- oder Handelsunterstützungssystemen, per Direktanbindung oder im Internet (https://www.tradegate.de). In Bezug auf die Preisermittlung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 34 veröffentlichte Vorhandelspreisinformationen werden gekennzeichnet."

 

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Typische EU Bürokraten-Sprache , den Sachverhalt kann man bestimmt mit  einfachere Sätze ausdrücken ..

 

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Ja, könnte man, z.B.: "Es gibt EU Regelungen zur Preisfindung and Handelsplätzen denen wir gerecht werden. Im Rahmen des legal zulässigen bestimmen wir nach Gutdünken, welche Informationen wir teilen und welche nicht."

Um es klar zu sagen: Tradegate wird sich legal verhalten und ist nicht grundsätzlich besser oder schlechter als andere Handelsplätze; jeder hat seine Vor- und Nachteile.

Für mich ist aber zunehmend klar: Zu viele Interessenskonflikte mit dem Eigenhandel. Ich traue mich jedenfalls nicht mehr Stopp Loss oder Trailing Orders bei Tradegate einzustellen. Die Versuchung ist zu groß, das Wissen im Eigenhandel auszunutzen. "Gratis" ist eben nichts in der Welt!

S. hier:

https://www.wiwo.de/finanzen/boerse/plattform-fuer-privatanleger-die-zweifelhafte-erfolgsgeschichte-...

 


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Mir stellt sich die gleiche Frage.

 

Im Vergleich zu den von Tradegate veröffentlichten Bid-Daten gilt:

1. Mein Angebot ist höher

2. Mein Angebot bezieht sich auf die doppelte Stückzahl

3. Mein Angebot wird auch nach vielen Stunden (auch an regulären Arbeitstagen, auch über Nacht) nicht angezeigt

4. Das Asset ist ein relativ marktenger deutscher Fonds, bei dem durchschnittlich über alle Handelsplätze hinweg pro Tag nur wenige Trades zustande kommen.

 

Die Frage bleibt also offen.

Es sieht m.E. so aus, als stecke unseriöse Geschäftspraktik (seitens TradeGate?) dahinter.

 

Edit: @immermalanders Danke für den Hinweis. Habe mich dort gemeldet. Vielleicht zu früh geschimpft und es gibt eine plausible Erklärung, mal gucken.

 

Edit2: Habe nun Antwort erhalten, siehe unten. Nicht-Teilausführbarkeit von Orders verkompliziert das Thema der Anzeige von Bid/Ask.

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Auf der Seite von Tradegate steht:

Haben Privatanleger Fragen zur Ausführung, insbesondere aber bei einem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Preisfeststellung und beim Börsenhandel können sie unser Onlineformular benutzen oder sich schriftlich an die HÜSt wenden:

Tradegate Exchange GmbH
Handelsüberwachungsstelle
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin

Telefax: 030 - 896 06 525
Email: huest@tradegate-exchange.de 

 

Somit steht einer Nachfrage bzw. Reklamation bei Tradegate nichts im Wege.

 

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Aufsteiger
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Habe bei Tradegate nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

 

"Ihre Order hat mit dem Eingang in das System der Tradegate Exchange automatisch den Orderzusatz "AON" erhalten.

Gemäß § 5 Abs. 1 der Bedingungen für Geschäfte an der Tradegate Exchange wird eine Order, die ein Ordervolumen aufweist, das nicht größer ist als das bei Ordereingang im Rahmen der Vorhandelstransparenz veröffentlichte Quotevolumen auf der Gegenseite der Order, zum Schutz vor wirtschaftlich nicht sinnvollen Teilausführungen automatisch mit dem Orderzusatz "all or none" ("AON") versehen.

Die Vorhandelspreisinformationen sollen dem Markt Informationen über die relevante Auftragslage liefern. Wenn jedoch, wie bei AON-Orders, das Volumen nur voll oder gar nicht zur Verfügung steht, besteht die Gefahr, dass die Berücksichtigung in der Vorhandelspreisinformation zu einer Fehlinformation des Marktes führt, indem ein Volumen angezeigt wird, dass nur unter bestimmten Bedingungen handelbar ist. Daher besteht keine Pflicht, AON-Orders in der Vorhandelspreisinformation zu berücksichtigen. Soweit der zuständige Spezialist vorliegend entschieden hat, Ihre Order, weil sie nicht teilausführbar ist, im Rahmen der Veröffentlichung der Vorhandelspreisinformationen nicht zu berücksichtigen, ist dies nicht zu beanstanden.

Ihre Order wird natürlich, sobald sie sich im Rahmen einer Preisfeststellung als vollständig ausführbar erweist, automatisch ausgeführt."

 

Wenn ich das richtig verstehe, wird aufgrund der Nicht-Teilausführbarkeit meines Kaufgebots zum Schutz möglicher Verkäufer mein Gebot nicht angezeigt, da nämliche sonst, durch meinen Preis quasi irregeführt, eine andere (insbesondere geringere Menge) ohne Limitsetzung verkaufen könnten, die dann zu einem nicht sichtbaren, niedrigeren Preis ausgeführt wird.

Dabei scheint es außerdem seitens Tradegate einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Anzeige solcher Gebote zu geben.

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