Zu oben genanntem Thema habe ich folgenden Sachverhalt:
Ich habe in einem Depot:
Position 1:
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- Aktie AAA angeschafft vor 01.01.2009 (Altbestand)
- aktueller Wert unter Einstandskosten
Position 2:
----------------
- Aktie AAA angeschafft nach dem 31.12.2008 (Neubestand)
- aktueller Wert über Einstandskosten
Ich plane beide Positionen auf einmal zu veräußern.
Ingesamt ergäbe sich ein Verlust.
Wie ist in diesem Fall die Besteuerung?
Aktuell befürchte ich auf Grund des anzuwendenden FIFO Prinzips für Alt- und Neubestand trotz Verlust über alles, auf den Neubestand abgeltungssteuerpflichtig zu werden.
Verstehe ich das richtig?
Vielen Dank für Eure fachkundigen Erläuterungen oder Verweise auf diesbezügliche Quellen für eigene Studien.
Hallo @websto,
ich versuche es mal: in der Tat wird prinzipiell das FIFO-Prinzip angewendet, da führt kein Weg darum herum.
a) Wenn Sie bei Positionen nacheinander verkaufen:
Da der Altbestand mit Verlust verkauft wird, wandert dieser Verlust in den Verlustverrechnungstopf für Aktien, egal wann die Anschaffung war (sollten Sie in diesem Jahr schon mit Aktienverkäufen Gewinne oberhalb des Freibetrages erwirtschaftet habe, so löst der Verlust eine (teilweise) Rückerstattung der bereits bezahlten Abgeltungssteuer aus. Vergl. hier).
Lassen wir mal den in Klammern beschriebenen Sonderfall weg: wenn Sie dann den Neubestand verkaufen, wird der daraus entstandene Gewinn zunächst mal mit dem Verlustverrechnungstopf verrechnet. Da nach Ihrer Schilderung aber der Gewinn aus dem Neubestand kleiner als der Verlust aus dem Altbestand ist, bleibt kein Gewinn übrig, der zu versteuern ist. Ergo: keine Steuer.
Weiterhin würde (nach der Verrechnungs mit dem Verlustverrechnungstopf) von dem Gewinn aus dem Neubestand auch erst mal der Steuerfreibetrag aufgebraucht, sofern Sie einen Freistellungsantrag erfolgreich gestellt haben (Sie können unter "Mein Konto&Depot/Steuer/Freistellung" das überprüfen).
b) Wenn Sie beide Positionen auf einmal verkaufen:
Da insgesamt ein Verlust entsteht, fällt auch hier keine Steuer an. Der Verlust wird in den Verlustverrechnungstopf eingestellt und auch auf die Folgejahre vorgetragen.
Viele Grüße und viel Erfolg JB4711
Die Abgeltundssteuer wird nur auf Gewinne fällig.
Der Altbestand wird steuerlich anders behandelt als der Neubestand und ergibt nach deinen Angaben einen Verlust. Der Neubestand ergibt einen Gewinn, wenn die Verkaufsgebühren diesen nicht verichten. Der oben entstandene Verlust wird zuerst mit dem Gewinn durch den Neubestand verrechnet.
Durch deine Aussage, dass es insgesamt einen Verlust ergäbe, gehe ich davon aus, dass insgesamt letztlich auch keine Steuern mehr zu zahlen sein werden. Dies muss aber konkret nachgerechnet werden, da ich nicht die genauen Werte einsehen kann.
Wenn ich mich richtig erinnere, wird der Altbestand (außer eventuell Finanzinnovationen, bei denen es keine Spekulationsfrist gab) steuerlich nicht betrachtet. Hat man nach Verkauf vom Altbestand einen Gewinn, kann man diesen komplett behalten, hat man einen Verlust, bleibt man darauf sitzen!! Eine Verrechnung ist nicht möglich.
Grüße
immermalanders
Ich befürchte, dass eure Antworten falsch sind.
Verluste von Aktien die vor 2009 gekauft wurden, bleiben bei der Steuer unberücksichtigt (ebenso wie Gewinne). In dem angeführten Beispiel wird auf den Gewinn der "neuen" Position die volle Abgeltungssteuer fällig.
Danke. Dass mit dem Verlust war mir nicht bekannt.
Ich kenne nur folgende Regelung:
Bei Aktien aus Altbestand spielt es steuerlich keine Rolle, ob ein Gewinn oder Verlust anfällt.
Gewinn und Verlust werdenin keinster Form berücksichtigt.
Nur bei Neubestand ist das der Fall.
Verluste gehen in den Verlustrechnungstopf.
Gewinne werden mit der Abgeltungssteuer belegt oder diese mit dem Freibetrag oder mit einem Verlust verrechnet.
Hallo an Alle,
Vielen Dank für Euren Ausführungen.
Auch wenn diese nicht eindeutig sind, tendiere ich doch stark zu der einleitend befürchteten Situation, dass ich trotz des deutlichen Gesamtverlustes nicht um die Zahlung von Abgeltungsteuer herum komme.
Meine eigenen bisherigen Recherchen hatten auch ergeben, dass bei Altbestand im Ertragsfall keine Abgaben zu zahlen sind. Somit macht es SInn, das Verlust auch nicht berücksichtigt werden.
Die letzten Beiträge waren doch eindeutig.
Gewinne und Verluste aus Altbestand finden steuerlich keine Beachtung .
ich habe auch noch einmal recherchiert: die Verluste aus den Altbeständen sind in der Tat steuerlich nicht relevant. Daher war mein Post von gestern inhaltlich falsch. Sorry.
viele Grüße JB4711