Hallo @Luca1301,
willkommen in der Community und vielen Dank für Ihre interessante Anfrage.
Nach Rücksprache mit Kollegen, für die Steuern und die damit verbundenen "Regelungen" zum täglichen Geschäft gehören, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Seit dem 01.01.2018 wird nicht mehr zwischen ausschüttend und thesaurierend unterschieden.
D.h., die bis 31.12.2017 bekannten Thesaurierungsbelege bei ausländisch thesaurierenden Fonds, die eine reine Information dargestellt haben und die der Kunde im Rahmen seiner Veranlagung versteuern musste, gibt es nicht mehr.
Steuerpflichtig ab 01.01.2018 sind Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Veräußerungserlöse. Ausschüttungen und Veräußerungserlöse für ausländische Fonds wurden bisher schon im Steuerabzugsverfahren durch die Bank besteuert.
Die Vorabpauschale (eine Art Thesaurierungsersatz) gilt für alle Investmentfonds und wird ab dem 01.01.2019 ebenfalls im Steuerabzugsverfahren durch die Bank besteuert.
Ich hoffe, damit ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben. Sollte in einem Bereich noch "Finsternis" bestehen, geben Sie uns bitte eine Rückmeldung.
Freundliche Grüße
CB_Petra
Community Moderatorin
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