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Differenziertere Risikoklassen für Minderjährige

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Aufsteiger
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Beiträge: 4
Registriert: 30.03.2016

Guten Tag,

ich habe vor einigen Wochen für meine Minderjährigen Sohn ein Depot angelegt und versuche nun etwas zu kaufen. Die Erhöhung der Risikoklasse, um Wikifolios zu kaufen, wurde abgelehnt und nun bin ich auf der Suche nach etwas das ich kaufen darf.

 

Die Absicht hinter der Einschränkung an sich finde ich auch in Ordnung und sinnvoll, aber was soll ich denn nun kaufen? Ich glaube, dass ich griechische Anleihen kaufen darf (sehr sicher!) aber ich darf zum Beispiel nicht Fonds wie A0M8HD oder 848665 (Morning Star Rating 4/5 Sterne) kaufen. Meiner Meinung nach sind viele Wikifolios und Fonds deutlich Risikoärmer als bestimmte Staatsanleihen. Jedenfalls bin ich jetzt kurz davor das Depot wieder zu kündigen und sein Geld bei mir mit laufen zu lassen, dann zahle ich halt Steuern, aber bevor ich Dax-ETFs oder griechische Anleihen kaufe, lege ich das Geld lieber gar nicht an.

 

Daher würde ich mir wünschen, dass die Einschränkung etwas differenzierter vorgenommen und nicht pauschal Risikoklasse 4+5 verboten wird. Was soll man denn für seine Kinder kaufen?

 

Danke und Viele Grüße,

JoliMaison

11 Antworten 11

Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @ManfJoh,

willkommen in der Community und vielen Dank für Ihr ehrliches Feedback.

Warum die Consorsbank bei Depots für Minderjähige andere "Maßstäbe" ansetzt, erkläre ich Ihnen gerne.

Das Vermögen Minderjähriger ist gemäß §1642 BGB nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen. Um risikoreiche Anlageformen auszuschließen, werden von der Consorsbank bei der Anlage von Vermögen auf Minderjährigendepots grundsätzlich nur Anlagen mit Produkten bis zu einem mittleren Risiko (3) zugelassen.

In Ausnahmefällen besteht im Rahmen eines Fonds-Sparplanes die Möglichkeit, einen Fonds bis zu Risikoklasse 5 zu besparen. Bei Aktienkäufen ist dies maximal bis Risikoklasse 4 möglich. Hierfür ist die Einreichung einer Risiko- und Verpflichtungserklärung pro Gattung durch die gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ein entsprechendes Formular wird auf Anfrage von der Kundenbetreuung zugesendet.

Jede Sondervereinbarung wird sehr sorgfältig geprüft. Vor jeder Zustimmung nimmt die Consorsbank daher eine Risikoeinschätzung vor. Zu den Prüfungskriterien zählen unter anderem das Anlageverhalten der gesetzlichen Vertreter, Art und Umfang der Geschäfte, die Handelsaktivität in verschiedenen Risikoklassen sowie deren Vermögensverhältnisse.

Ich hoffe für die genannten Punkte auf Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße

CB_Petra

Community Moderatorin

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
Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 2
Registriert: 22.02.2018

Liebe Community-Moderatoren,

 

die "Hoffnung auf Verständnis" kann verstehen. "Verständnis" im Sinn von "wir sollen doch nur gut" habe ich. Manchmal ist "gut gemeint" aber nicht "gut gemacht". Natürlich lasse ich bei dem Vermögensaufbau meiner Kinder, den ich mit Hilfe von breit diversifizierten ETFs erreichen möchte, die notwendige Sorgfalt auch und besonders in Hinblick auf §1642 BGB walten. Ich habe inzwischen bei drei anderen Direktbanken nachgefragt: die Consorsbank steht mit ihrer Haltung ETFs mit ausländischen Werten auf Risikoklasse 5 zu stufen alleine da.

 

Weshalb zwischen Sparplan (hier RK 5 möglich) und Aktien-/ETF-Kauf (hier nur RK 4) unterschieden wird, erschließt sich mir nicht. Wenn schon Einzelfallprüfung, dann auch für den Einzelkauf eines ETFs für den dann die Freigabe im Handelssystem hinterlegt werden könnte (nur mal so als Anregung).

 

Für mich bleibt nur die Wahl weiterzuziehen, was ich schade finde. Denn die Handelsbeschränkung bei Minderjährigendepots ist der einzige Grund, der mich an der Consorsbank stört. Er stört aber so massiv, dass ich hier die Zelte abbrechen werde.

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