Liebe Community-Moderatoren,
die "Hoffnung auf Verständnis" kann verstehen. "Verständnis" im Sinn von "wir sollen doch nur gut" habe ich. Manchmal ist "gut gemeint" aber nicht "gut gemacht". Natürlich lasse ich bei dem Vermögensaufbau meiner Kinder, den ich mit Hilfe von breit diversifizierten ETFs erreichen möchte, die notwendige Sorgfalt auch und besonders in Hinblick auf §1642 BGB walten. Ich habe inzwischen bei drei anderen Direktbanken nachgefragt: die Consorsbank steht mit ihrer Haltung ETFs mit ausländischen Werten auf Risikoklasse 5 zu stufen alleine da.
Weshalb zwischen Sparplan (hier RK 5 möglich) und Aktien-/ETF-Kauf (hier nur RK 4) unterschieden wird, erschließt sich mir nicht. Wenn schon Einzelfallprüfung, dann auch für den Einzelkauf eines ETFs für den dann die Freigabe im Handelssystem hinterlegt werden könnte (nur mal so als Anregung).
Für mich bleibt nur die Wahl weiterzuziehen, was ich schade finde. Denn die Handelsbeschränkung bei Minderjährigendepots ist der einzige Grund, der mich an der Consorsbank stört. Er stört aber so massiv, dass ich hier die Zelte abbrechen werde.