Hallo, @Hultafors , was Dich die Order gekostet hat, siehst Du anhand der zugehörigen Buchung auf dem Verrechnungskonto und auf dem Kaufbeleg im Online-Archiv. Die Position "ausmachender Betrag" auf dem Kostenausweis dürfte am ehesten hinkommen. Zum "Kostenausweis", dessen Erstellung vor der Orderausführung gesetzlich vorgeschriebenen ist: Entweder ignorieren - oder ganz tief in die Materie einsteigen, um festzustellen, dass es sich um etwas handelt, was kein Mensch braucht, es sei denn, er sucht Konfusion. À propos: Ein Produkt, das über eine Haltedauer von 3 Jahren mehr als seine Einstandskosten "verfrisst", muss ein ziemlich heißes Teil sein.
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