Hallo,
von den Aktien ist derzeit noch ein Kurs und Umsatz an mindestens einer deutschen Börse (z.B Stuttgart) zu sehen. Das ist hilfreich - warum? Nun, der Verlust ist da und nach der ersten Antwort ist wohl kaum noch was zu holen, wenn der überlebensfähige Teil des Unternehmens vom Insolvenzverwalter in ein neues Unternehmen eingebracht wurde. Nun gilt es, wenigstens den Verlust zu realisieren, um ihn steuerlich mit Gewinnen aus anderen Positionen verrechnen zu können. Folgendes kann ich aus leidlicher Erfahrung berichten:
- Wird das Papier an einer Börse verkauft, gibt es kein Problem, den Verlust anerkannt zu bekommen.
- Wartet man, bis kein kein Kurs mehr vorhanden ist und lässt das Papier wertlos ausbuchen, so wird kein Verlust anerkannt (kein Verkauf = kein Verlust)
- der GAU: existiert kein Kurs mehr und man findet außerbörslich einen Abnehmer (z.B. für einen symbolischen Kaufpreis von 1 Cent), so ist die Depot-Bank nach der Steuergesetzgebung gezwungen, einen GEWINN von 30% des Kaufpreises zu unterstellen und darauf die Abgeltungssteuer abzuführen. Das entspricht einer doppelten Bestrafung (erst der Verlust und dann trotzdem Steuern) und gibt einen Haufen Papierkrieg mit dem Finanzamt, wenn man sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück holen will.
Fazit für mich: Beim nächsten Mal werde ich eine schief gegangene Spekulation direkt realisieren und mir zumindest Fall 2. und 3. sparen.
Disclaymer: Keine Steuerberatung, lediglich Erfahrungsbericht. Keine Gewähr auf richtige Interpretation der Gesetzeslage. ;o)