Das sind zwei paar Stiefel, die aber zusammenhängen. Ab dem Steuerjahr 2018 wird auf Fonds (ich hoffe, du hast für die Kleine in kostengünstige ETF investiert?!?!) die Vorabpauschale berechnet. Da ist es egal, ob physisch, swapper, ausschüttend oder thesaurierend. Du kannst ja hier mal im Forum suchen. Eigentlich müssten die ersten Abrechungen zur Vorabpauschale schon in deinem Onlinearchiv sein. Die Vorabpauschale wird dann zunächst vom Freistellungsauftrag abgezogen oder, hier kommt sie dann, auf die Nichtveranlagungsbescheinigung "angerechnet" (also quasi virtuell) . Die NV-Bescheinigung lohnt sich besonders dann, wenn die Kapitalerträge insgesamt über den Freibetrag kommen. Wenn du bei mehreren Instituten was angelegt hast ist schon vorher der angenehme Nebeneffekt, dass du während der 3-jährigen Gültigkeit der NV-Bescheinigung deine Ruhe hast. Du brauchst dann im Ernstfall die Freistellungsaufträge nicht jedes Mal anpassen, wenn du mal ein paar Euro drüber bist. Ich bin mit NV-Bescheinigungen die letzten Jahre gut gefahren. hier ist was zur Pauschale: https://wissen.consorsbank.de/t5/Sparen-Anlegen/Vorabpauschale-ab-2019/m-p/76839#M3513
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