Hallo @Stuhlbein,
laut einem Schreiben des BMF zu Anwendungsfragen des Investmentsteuergesetzes ist es, wenn ich das Schreiben richtig verstanden habe, unerheblich, ob ein ETF physisch oder synthetisch repliziert. In dem Schreiben steht: "Ein Investmentfonds qualifiziert als Aktienfonds, wenn er gemäß seinen Anlagebedingungen fortlaufend mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 InvStG investiert (Aktienfonds-Kapitalbeteiligungsquote). Ein Mischfonds liegt hingegen vor, wenn der Investmentfonds nach seinen Anlagebedingungen zumindest 25 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen anlegt (Mischfonds-Kapitalbeteiligungsquote)."
Auch ein synthetisch replizierender ETF mit einem Aktien-Index als Basiswert investiert in Aktien, eben nur nicht unbedingt in die Werte, die im Basiswert enthalten sind.
Grüße
immermalanders