Hallo Community-Mitglieder,
ich habe mich gerne in der Fachabteilung für Sie schlau gemacht und Rücksprache gehalten. Ich bitte daher um Verständnis, dass meine Antwort erst heute erfolgt.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen im Allgemeinen. Für Ihre individuellen Anliegen bitte ich Sie, sich direkt an Ihr persönliches Betreuungsteam zu wenden. Meine Kollegen können hier eine genauere Auskunft für Sie treffen.
Bei Eröffnung eines Girokontos erfolgt bonitätsabhängig die Vergabe eines Dispositionskredites. Ein Anspruch auf einen Dispositionskredit besteht jedoch nicht. Es werden standardisiert verschiedene Merkmale für die Vergabe und Beibehaltung eines Limits auf dem Girokonto geprüft. Zum Beispiel ein regelmäßiger Gehaltseingang oder gleichbleibende Beträge, die mittels Dauerauftrag auf dem Girokonto eingehen. Die Gesamtheit der Kriterien werden nicht veröffentlicht und unterscheiden sich von Bank zu Bank. Sofern ein Limit nicht mehr gehalten werden kann, werden Sie hierüber informiert. Auf Anfrage, wird geprüft ob die Einrichtung wieder für Sie möglich ist. Wichtig ist, dass mindestens dreimal Gehalt oder ein Dauerauftrag auf dem Konto eingegangen ist.
Bezüglich der SCHUFA-Meldung kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Eine Benachrichtigung an die SCHUFA erfolgt bei der Einräumung oder bei der Löschung eines Dispositionskredites nicht. Wenn Sie hierzu Fragen haben, bitte ich Sie, sich ebenfalls telefonisch oder schriftlich an Ihr Betreuungsteam zu wenden. Das Anliegen muss in diesem Fall individuell geprüft werden.
Sofern weitere Fragen zu diesem Thema bestehen, können Sie Ihrem Betreuungsteam auch eine E-Mail an folgende Adresse schicken: kundenbetreuung@consorsbank.de
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte!
Freundliche Grüße aus Nürnberg,
Jasmin
Community Moderator
... Mehr anzeigen