Ich fürchte, dass diese Frage besser für einen Steuerberater bestimmt ist. Dies ist jetzt keinerlei Rechts- oder Steuerberatung (!) : Ein Gemeinschaftsdepot beinhaltet bis zu 3 Verrechnungstöpfe (Ehefrau, Ehemann, Ehegemeinschaft). Hier müsste die Eigentümer- und Gläubigereigenschaft relevant sein. Wenn Sie als Ehefrau ein Papier kaufen, dieses Verluste generiert, dann ist auch dieser Verlusttopf der ihre. Ergo sind Sie bei der Abgeltungssteuer auch in der Gläubigerposition. Wenn im Gegenzug gemeinsam ein Papier gekauft wurde, dann ist auch die Gläubigerposition der Abgeltungssteuer "gemeinsam". Ein auf ihren Namen eröffnetes Depot ohne ihren Ehemann ist ein Einzeldepot. Eine Vollmacht ermöglicht nur den Zugriff und die Handlung seinerseits in ihrem Namen. Das Finanzamt fragt dennoch bei Ihnen nach der Abgeltungssteuer, nicht bei ihrem Ehemann. Relevant ist auch, ob Sie eine Gütertrennung (allgemein), Ehegattensplitting (Steuer) oder Zusammenveranlagung (Steuer) vereinbart haben. Bsp. Gütertrennung: Ein Übetrag von einem Gemeinschaftsdepot auf ein Einzeldepot in ihrem Namen könnte steuerlich auch als Schenkung gesehen werden und Schenkungssteuer anfallen (falls innerhalb von 10 Jahren ab 20.000€ glaube ich). Wie Sie jetzt an meinen Ausführungen schon sehen, handelt es sich um einen kompliziertere Sachverhalt und sollte durch einen qualifizierten (am besten) Steuerberater - durchgeführt werden. Ich bin nur interessierter Leser und "Googler". Interessant ist vielleicht diese Internetseite. (Direkt oben im sich öffnenden Fenster => Gläubigereigenschaft) Quellen: IWW.de IUS Consulting GPC-Tax.de Vollmacht Wikipedia **Ich übernehme aufgrund meiner fehlenden Rechtsanwalts- und Steuerberatereigenschaft keinerlei Haftung für etwaiger Fehler meiner o.g. Ausführungen. Diese basieren auf Recherchen im Internet und Allgemeinwissen eines Betriebswirtes.
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