Bzgl des Datums hilf ein Blick ins Investmentsteuergesetz "Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen." Es muss natürlich nicht die Vorabpauschale gezahlt werden, sondern nur die Kapitalertragssteuer darauf. Beispiel für 10.000 ohne Teilfreistellung und ohne Kirchensteuer: max. 10.000 * 0,0255 * 0,7 * 0,2675 = 47,74 EUR KapESt Beispiel für 10.000 mit 30% Teilfreistellung und ohne Kirchensteuer: max. 10.000 * 0,0255 * 0,7 * 0,7 * 0,2675 = 33,42 EUR KapESt Gruß Curtis
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