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Umwandlung ADR in russische Originalaktien | Wann wird Consors aktiv?

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Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.

 

Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei

https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf

 

Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird. 

 

Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!

 

 

 

 

 

787 Antworten 787
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@Loewe24. OK. Umso weniger verständlich ist was dann der ganze Buhei mit der Ausnahmegenehmigung jetzt soll. Wem nutzt denn das?

Ist das ein Konjunkturpaket für Finanzdienstleister und Kanzleien, die dem tauschwilligen Anleger irgendwelche Gebühren in Rechnung stellen? Soll der Anleger jetzt noch gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen?

Oder ist das schlicht eine "Nebelkerzen"-Maßnahme die der Bundesbank, Clearstream und der Depotbank in diesem Schwarzer-Peter-Spiel helfen soll das Gesicht zu wahren, nach dem Motto "Wir haben uns ja für die Anleger eingesetzt und alles versucht, aber die Russen haben's verunmöglicht" ?

Oder wissen die etwas darüber was in Zukunft auf welche Art mit diesen russischen Wertpapieren passieren soll? Und wem wird das dann nutzen bzw schaden?

 

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Will man in der Maske "Kapitalmaßnahme" die Weisung erteilen, erscheint ein Info-Fenster mit folgendem Wortlaut:

"Bis zum Fristablauf (15.09.2023, 23:59 Uhr) können Sie Ihre Weisung online erteilen. Falls Bezugsrechte im Rahmen einer Kapitalmaßnahme vorhanden sind und bis zum Fristablauf nicht ausgeübt wurden, werden diese verkauft, sofern Bezugsrechtshandel stattfindet. Andernfalls verfallen sie."

Kann jemand in einfachen Worten erklären was das bezüglich der Gazprom-ADRs bedeutet?

Beispiel: Ich habe 1000 ADRs. Ich erteile die Weisung zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung für 600 ADRs. Sollte die Genehmigung erteilt werden könnte ich - theoretisch, falls irgendwann irgendwie möglich - diese 600 ADRs wandeln. Was passiert dann mit den 400 ADRs für die ich keine Ausnahmegenehmigung beantragt habe?

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@0815-Oli 

 

1. im Onlinearchiv

Nürnberg, 01.09.2023
Information zu ADRs/GDRs mit Russlandbezug
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (AG nach franz. Recht).
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00, info@consorsbank.de, www.consorsbank.de
Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
Président du Conseil d‘Administration (Präsident des Verwaltungsrates): Jean Lemierre, Directeur Général (Generaldirektor): Jean-Laurent Bonnafé
Consorsbank • 90318 Nürnberg
am 23. Juni 2023 hat der EU-Rat die EU-Verordnung 2023/1215 verabschiedet. Diese Verordnung
gehört zum 11. Sanktionspaket der EU-Kommission. Sie eröffnet ein Zeitfenster für die
Durchführung von bestimmten Wertpapiertransaktionen, bei denen der russische Zentralverwahrer
NSD beteiligt ist.

 

2. Kann ich nicht sagen.

 

 

Was als nächstes passiert kann niemand sagen! Egal ob man dieses oder jenes macht, oder gar nichts macht.

 

 

 

 

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@StilleMaus
"Wem nutzt denn das?"
Wenn die Politik so was raus bringt dann sind die Banken dazu verpflichtet das umzusetzen, ob das für die Anleger sinnvoll ist oder nicht spielt da keine Rolle.

"Kann jemand in einfachen Worten erklären was das bezüglich der Gazprom-ADRs bedeutet?"
Ein ADR ist ein Zertifikat, das von einem US-amerikanischen Kreditinstitut ausgestellt wird, das die zugrundeliegenden Aktien in Verwahrung genommen hat. Da hat der Anleger keine Bezugsrechte, wie z.B. bei einen Optionsscheinen, die mit einen Verfallsdatum versehen ist an dem sie verfallen.

 

Zudem steht in der Mitteilung:
"3. Der Inhaber des Aktienzertifikats kann nachweisen, dass die Umwandlung für die Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers notwendig ist."

 

Dieser Nachweis wird schwierig, denn der Emittent hat im Terminanschreiben zum "Ende des ADR-Programms" geschrieben:
"Reichen Sie Ihre ADRs nicht zum Umtausch ein, wird der Agent (d.h. die Depotbank, die die zugrunde liegenden Originalaktien verwahrt) sie zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt verkaufen."

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@Loewe24.

1. Ordnet "Politik" jetzt auch schon etwas an ohne daß es Nutzen für IRGENDWEN verspricht, also ABSOLUT sinnfrei? Bisher gab es zumindest immer mindestens einen Nutznießer, auch wenn das nicht der normale deutsche Anleger bzw Staatsbürger war.

2. Was ein ADR ist und wie es funktioniert, ist schon klar. Eben deshalb scheint mir das Infofenster von Consors, in dem Bezug genommen wird auf die Bezugsrechte, ja so sinnbefreit. Oder sieht da jemand einen Sinn drin, und wenn ja welchen?

3. Genau. ADR-Programm wurde beendet, Agent (BNYMellon) hat die Bücher geschlossen. Mein Tauschauftrag von 2022 fand kein Gehör... Bleibt also nur die schon länger bekannte "russische Lösung" wenn man tauschen will. Oder es wird eine andere Lösung kommen, von der wir nur noch nichts wissen ...

4. Das eigentliche Problem ist daß so viel Vertrauen zerstört worden ist und es keine Planungssicherheit mehr gibt. Man weiß nicht von wem man als nächstes verarscht/betrogen wird.

 

 

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Hat schonmal jemand ein Cifra-Brokerkonto eröffnet?
Es kostet 500eur … macht das Sinn, weil es unkomplizierter ist, als bei Gazprom Bank?
Und hat man hinterher irgendwie in einer anderen Sprache als Russisch Zugriff darauf..?
🙂
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Das Cifra-Depot selbst könnte man kostenlos eröffnen soweit ich weiß, allerdings muss eine beglaubigte Übersetzung des Reisepasses einreichen. Die 500€ sind die Kosten für den Service von FF24, die einem helfen dieses Depot zu eröffnen. FF24 hält nachher aber noch weiter die Hand auf, 5% vom Übertragungswert, also dann eventuell nochmal deutlich mehr als die 500€, je nachdem wie viel man hat.

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Der Genehmigungsantrag bei der Bundesbank verlangt unter anderem die russische Depotverbindung. Ich hatte damit gerechnet, dass die Consorsbank das noch abfragt nachdem die Weisungsfrist abgelaufen ist. Das ist seltsam. Entweder werden die Anträge von der Consorsbank unvollständig eingereicht oder die Consorsbank fragt die Depotverbindung noch im letzten Moment bei uns ab. Die Frist bei der Bundesbank für die Anträge läuft nämlich nur noch bis zum 25. September.

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@tt7 

1.) wer also nicht zigtausend ADRs besitzt oder verwaltet, für den wird sich diese - per se mit erheblichen Unsicherheiten behaftete - Investition wohl kaum lohnen, der schmeißt also dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterher.

2.) oder es geht bei diesem ominösen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gar nicht darum daß Anleger ihre ADRs tauschen können, sondern die Bundesbank will - aus welcherm Grund auch immer - einfach nur wissen wieviele ADRs von Deutschen gehalten werden bzw wurden? Denn ohne daß der Anleger die Consorsbank befugt persönliche Daten an die Bundesbank weiterzugeben, bleibt der Bundesbank diese Info offensichtlich verwehrt?

3.) Meine Wertpapiere hab ich mental längst abgeschrieben. Aber ich bin gespannt was aus der ganzen Geschichte wird und welche Erkenntnisse wir in Zukunft erhalten werden.

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es scheint als seien viele Anleger in tiefe Lethargie verfallen und warten, warten, warten... Worauf eigentlich? Wir haben hier ein Geschehen, das nicht zufällig, quasi übernatürlicher Natur ist, sondern durch Unzuverlässigkeit und grobe Mißachtung basaler Regeln des Zivilrechtes dazu geführt hat, daß Anleger um ihr Erspartes gebracht werden. Ich kann nur empfehlen, die Sache nicht einfach nur laufen zu lassen, sondern rechtsverwertbare Tatsachenbeweise zu sammeln. Also Umtauschaufträge, die nicht bearbeitet wurden und ggf. noch vor Inkrafttreten der entsprechenden Sanktionsverordnungen hätten ausgeführt werden können, archivieren. Alle möglichen Anträge, auch diesen auf Genehmigung bei der Bundesbank stellen. Später kann kein gegnerischer Anwalt vor Gericht argumentieren, daß man nicht alles versucht habe. Wenn die Ausnahmegenehmigung tatsächlich erteilt werden, Mellonbank die Bücher öffnen und Clearstream übertragen sollte, dann muß man auch ein Depot eingerichtet haben, welches die Papiere aufnehmen kann, also Zugang zur NSD in Moskau hat. Ich empfehle nach Rücksprache mit meinem Anwalt, den ich diesbezüglich befragt habe,  zusätzlich zum Sammelantrag von consors für seine Papiere einen direkten Einzelantrag bei der Bundesbank zu stellen. In diesem kann man alle Angaben machen und auch vermerken, daß Angaben zur aufnehmenden Bank in Russland oder dem neutralen Ausland nachgereiht werden. Noch ist Zeit für einen solchen Antrag: sz.finanzsanktionen@bundesbank.de

Details sind auf der Seite der Bundesbank: www.bundesbank.de/de/service einzusehen.

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