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Umwandlung ADR in russische Originalaktien | Wann wird Consors aktiv?

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Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.

 

Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei

https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf

 

Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird. 

 

Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!

 

 

 

 

 

787 Antworten 787

Regelmäßiger Autor
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Die Bundesbank hat gerade nochmal bestätigt, dass für den ADR-Umtausch eigentlich keine Genehmigung nötig ist.

https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen/umwandlung-von-american-depositary-receipts-ad...

 

Ich sehe es aber als positives Zeichen, dass die Schnarchnasen bei der Consorsbank zumindest mal begonnen haben irgendwas zu unternehmen.

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Gelegentlicher Autor
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Die Aktienmärkte in FRANKREICH, HOLLAND, GROSSBRITANNIEN, CANADA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN UND SÜDKOREA SIND VIEL MEHR BESSER PROFITALBELER!!!!!!!!!!!!!!!

 

 

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Hallo.

 

Das Problem ist, dass gegenwärtig zu viele Schritte notwendig sind, um die ADRs
irgendwie in Originalaktien umgewandelt zu kriegen und zu einem vernümpftigen
Preis in Moskau verkauft zu bekommen. Dann müssen die eingenommenen Rubel auch
noch zu brauchbaren Kursen zurück in Euro umgewandelt werden.
Da sind im Moment zu viele Köche, die in dem Brei rumrühren und alle die Hand
aufhalten und ihre eigenen Interessen haben. Wenn es überhaupt geht, dann nur
mit erheblichen Verlusten.

Dieser Krieg wird auch irgendwann zu Ende gehen und dann wird man auch wieder
Handel miteinander treiben wollen. Insofern bleibt die Hoffung das dann auch
unser kleines Problem irgendwie gelöst wird. Garantiert ist dies alles natürlich
nicht.

Ich denke ich werde weiter abwarten, hab aber auch Verständnis für diejenigen
die es jetzt versuchen wollen.

 

Gruß Twin

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 64
Registriert: 02.03.2016

Ich würde mich auf keinen Fall darauf verlassen dass sich das Problem von selbst löst. Das Problem ist, dass die ADR-Programme auslaufen, der aktuelle Zustand wird also zwangsläufig auf die eine oder andere Art beendet. Aktuell sieht es so aus als würden die ADR-Emittenten die Aktien, die nicht abgeholt werden, zu Ramschpreisen verkaufen wollen.

 

Russia's Magnit offers to buy back foreigners' shares at 50% discount
https://www.reuters.com/article/magnit-stocks-idINL1N3881WF

 

Russia's Lukoil plans to buy back shares from foreign investors - Ifax cites sources
https://www.reuters.com/markets/commodities/russias-lukoil-seeks-permission-buy-back-shares-foreign-...

 

Bei 50% Abschlag, jetzt wo ohnehin schon die Situation für einen Verkauf nicht attraktiv ist, würde ich meine Aktien lieber noch ein Weile gesperrt auf einem russischen Depot liegen lassen. So würde auch der Anspruch auf nicht ausgezahlte Dividenden erhalten bleiben, bei Verkauf verfällt dieser Anspruch nämlich. Allein der Verfall der Dividendenansprüche wäre ein großer Schaden für mich. Vielleicht ist die Consorsbank für diesen Schaden aber auch haftbar, denn sie hat im Gegensatz zu manchen anderen Banken jede Weisung blockiert.

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
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Beiträge: 26
Registriert: 29.11.2022

Dem vorhergehenden Schreiben tt7 pflichte ich auch aus juristischer Sichtweise voll umfänglich zu. Zwischen Anleger und Bank besteht eine besondere Sorgfaltspflicht und ein Vertrauensverhältnis, das geschützt ist. Schadensersatzansprüche müssen bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht begründet werden. Dazu dienen verwertbare Beweise. Konkret: Wenn es eine Bank zum Schaden ihrer Kunden versäumt, diese vor einem drohenden Verlust zu warnen und deren Anweisung zur Sicherung und Rettung ihrer Einlagen/Depotwerte mißachtet, dann müssen im weiteren Schritt Rechtfertigungsgründe geprüft werden. Also bestand zu Zeitpunkt der Auftragserteilung tatsächlich eine Rechtslage, die die Ausführung des Auftrages unmöglich gemacht hat? Das wird im Einzelfall immer zu prüfen sein (je nach Zeitpunkt der Antragsstellung) und gemäß dem Ausgang der Prüfung werden Schadensersatzansprüche durchsetzbar sein. So!!! Wenn ein Aktionär und Inhaber von ADRs jetzt den Antrag auf Sondergenehmigung unterläßt (aus Bequemlichkeit, Faulheit, Unwissenheit, oder auch weil er kein Depot in Russland hat), dann stellt er sich rechtlich äußerst schlecht, weil bei einem zukünftigen Schadensersatzprozeß die beklagte Seite, also consors als Entschuldigungsgrund anführen wird, daß ja jetzt eine Möglichkeit zum Umtausch (zumindest theoretisch)gehabt habe und nicht genutzt hätte. Um dies zu vermeiden, empfehle ich, ohne Jurist zu sein, aber weil ich die Haltung vieler in diesem Fall beschäftigter Juristen kenne, den Antrag unverzüglich bei Consors zu stellen.  

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Beiträge: 49
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Die Frist läuft bis zum 15.09.2023.

 

 

 

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Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 01.09.2023

Hallo!

 

Ich glaube die hier geäußerten Bedenken, dass man mögliche Schadensersatzansprüche verlieren
könnte, wenn man das Consorsangebot nicht annimmt sind zu weitreichend.

Bei der angebotenen Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, geht es nur um die in der EU-Verordnung
genannten Fälle. Da ist nach meinem Verständnis ausdrücklich geregelt, dass die Umwandlung zum Zwecke
des Verkaufes erfolgen muss. Wenn ich gerade nicht verkaufen will betrifft mich das Ganze nicht.

Soweit ich weiß können "feindliche Ausländer" z.Z. ohnehin nichts an der russischen Börse verkaufen.
Nicht umsonst bemühen sich ja Firmen wie Lukoil darum, ihre eigenen Aktien zu Beutelschneiderbedingungen
zurückzukaufen zu können. Die umgewandelten Originalaktien liegen dann tatsächlich erstmal unverkäuflich
auf einem russischen Depot rum. Ob mich das beruhigen sollte kann ich nicht sagen.

Die immer wieder aufkommende Diskussion russische Vermögenswerte zu beschlagnahmen und der Ukraine als
Entschädigung zukommen zu lassen, ist wenig vertrauenserweckend. Als Herrscher aller Reußen hätte ich
da sofort eine Idee, wie ich mich in so einem Falle schadlos halten könnte.

 

MfG Twin

 

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Ich habe nur die Weisung für gazprom erhalten.Frage warum nicht fuer die GDR der Ozon Holdings?Für Antworten waere ich dankbar!

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@jameslabrie Die Stammaktien von Ozon hat ein amerikanisches Börsenlisting. Die Aktien um die es hier geht sind alles russische Aktien die nur an der Börse Moskau gehandelt werden.

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 12
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Hat die Weisung schon jemand gemacht und kann sagen wie teuer der ganze Spaß ist?

 

Hier steht nur überall kostenpflichtige Weisung erteilen aber mit keinem Wort wie hoch die Kosten sind...

 

... aktuell präferiere ich eine 50/50 Lösung. 

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