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Wie hoch ist der Einlagensicherungsfonds für Cortal Consors?

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Aufsteiger
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
Moderator
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Hallo @stupidgame,

 

ein interessantes Thema welches Sie hier ansprechen. Da diese Frage sicher viele Kunden interessiert danke ich für die Gelegenheit den Sachverhalt hier darzustellen.

 

Die Sicherung Ihrer Einlagen ist ein zweistufiges Verfahren. Im Falle eines Schadens greift zunächst die gesetzliche Einlagensicherung der Republik Frankreich. Abgesichert sind Konten in Euro und Währungen der EU Staaten bis €100.000. Das heißt Beispielsweise das ein Konto in GBP abgedeckt ist, ein Konto in CHF nicht.

 

Sollte der dem Kunden entstandene Schaden €100.000 übersteigen. (Achtung hier liegt die klare Betonung auf Euro !) greift die zweite Stufe, der Einlagensicherungsfonds der Banken in Deutschland, der aktuell 180 Institute umfasst. Aus diesem Fond werden Schäden erstattet die €100.000 überschreiten. Auch die Guthaben von Fremdwährungskonten.

 

Das kann zum Beispiel wie folgt aussehen.

 

Beispiel 1. Guthaben auf dem Tagesgeld: €50.000.   Fremdwährungskonto in USD 110.000.   Ihr Guthaben in Euro ist abgedeckt, die USD nicht. Handelte es sich um GBP und nicht um USD ist die Abdeckung gegeben.

 

Beispiel 2. Guthaben auf dem Tagesgeld : €110.000. Fremdwährungskonto in USD 50.000. Ihr Guthaben in Euro ist bis €100.000 durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt.

 

Dann greift (Bei Schäden über 100.000 Euro) der Einlagensicherungsfond. Der im Unterschied zur Gesetzlichen Regelung auch Fremdwährungen in z.B USD abdeckt. In diesem Beispiel ist das volle Guthaben, unabhängig von der Währung abgedeckt.

 

Zum nachlesen bitte diesen Link nutzen.

 

https://wissen.consorsbank.de/t5/Konten/Unterliegt-mein-Fremdw%C3%A4hrungsguthaben-der-Einlagensiche...

 

Wir hoffen, dass wir zur Klärung Ihrer Frage beitragen konnten. Sollten sich dennoch weiterführende Frage ergeben sollten steht Ihnen Ihr Betreuungsteam gerne zur Verfügung.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai

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
Routinierter Autor
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Danke für die Antwort. Ich muss aber noch mal nachhaken. Ist denn das tatsächlich noch aktuell, mit den Fremdwährungsanlagen? Denn da hat es doch Änderungen gegeben zur Jahresmitte 2015. https://bankenverband.de/newsroom/presse-infos/neue-regeln-bei-der-gesetzlichen-einlagensicherung-bi...

 

Und was den 2. Teil des Problems angeht - die verschärften Bail-In Regelungen der EU... ich kann leider AdHoc nicht eine so richtig dataillierte Erläuterung finden, aber ich habe auf verschiedenen Seiten gelesen, dass "nach Möglichkeit" private Einleger von einem Bail-In ausgenommen werden. Was für mich aber bedeutet, das ist nicht generell ausgeschlossen.

Oder können Sie mir hier verbindlich schreiben - vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Änderungen - dass eine Einlage eines Privatkunden, die 100.000€ überschreitet niemals unter keinen noch so denkbaren Umständen ganz oder teilweise herangezogen wird, um eine Bank in einer massiven Schieflage vor dem Zusammenbruch zu retten? Und ich habe in dem Zusammenhang natürlich das nach wie vor nicht gesunde Finanzsystem im Auge, und die nicht auszuschließende Möglichkeit, auf Grund von z.B. Counterparty Risks einen Kaskadeneffekt von zusammenbrechenden Banken. Ich bezweifle, dass in solchem Fall die Sicherungssysteme lange zahlungsfähig bleiben würden.

 

MfG.

s.


Regelmäßiger Autor
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Registriert: 2014-06-16

Hallo @stupidgame,

 

gesetzlich sind 100,000 € geschützt (genauer Wortlaut beispielweise hier. (EinSiG, § 8f.):

(1) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100 000 Euro (Deckungssumme).

Dort kann ich keine Sonderbehandlung für private Konten im Sinne ihres "eine Einlage eines Privatkunden, die 100.000€ überschreitet niemals unter keinen noch so denkbaren Umständen ganz oder teilweise herangezogen wird" erkennen. 

Wo haben Sie von der Möglichkeit gelesen, es gebe eine Sonderbehandlung? Bei Gesetzen ist Flaschenpost gefährlich.

 

Beste Grüße,

 

Manuel

 

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Routinierter Autor
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Ich versuche das mal zu präzisieren. Der Punkt, den ich meine:

Generell gehen doch bestimmt alle - und so wurde das hier auch teils geschrieben - davon aus, dass auch Einlagen >100k geschützt sind nach der immer kolportierten Formel. Wie hoch auch immer... es geht meist in die Mio.

Und das erweckt einen trügerischen und falschen Eindruck.

Die neue Abwicklungsverordnung unterscheidet nämlich in "gedeckte Einlagen" (<=100k) und "erstattungsfähige Einlagen" (>100k - sofern sie nicht bestimmten Einlegern gehören, die explizit ausgeschlossen sind... übrigens z.B. auch Pensionssicherungssysteme oder ähnliche - bye, bye Rente)

Zwar sind gedeckte Einlagen im Rahmen der Abwicklung vor Verlusten geschützt, andere erstattungsfähige Einlagen könnten jedoch zum Verlustausgleich herangezogen werden. Um natürlichen Personen und Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, die über die gedeckte Einlagen hinausgehende erstattungsfähige Einlagen halten, ein gewisses Schutzniveau zu bieten, sollten solche Einlagen in der Rangfolge über dem Rang stehen, den Forderungen gewöhnlicher nicht gedeckter und nicht bevorzugter Gläubiger aufgrund des für reguläre Insolvenzverfahren geltenden nationalen Rechts haben.  RICHTLINIE 2014/59/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (ziffer 111)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014L0059

 


Moderator
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Registriert: 17.09.2015

Hallo @stupidgame,


danke für die Präzisierung. Ihre Anfrage berührt in einigen Punkten den Umfang einer juristischen Beratung, die wir hier in der Community nicht leisten können. Die wesentlichen Punkte der Einlagensicherung stehen unseren Kunden über die Unterlagen bei Kontoeröffnung und natürlich auch über unsere Internetseite zur Verfügung.

 

Fragen darüber hinaus werden wir gerne für Sie klären. Um aber individuell auf Ihre Fragen eingehen zu können, bitte ich Sie sich, gerne auch schriftlich, an unser Haus zu wenden.

 

Unsere Juristen werden sich dann Ihrer Frage annehmen.

 

Mit der Bitte um Ihr Verständnis

 

CB_Kai


Routinierter Autor
Beiträge: 147
Registriert: 22.11.2015
Danke @Kai für die Antwort.
Ja, das ist ein komplexes Thema. Ich hatte das jetzt bewusst mit meinen Nachfragen mal auf die Spitze getrieben.
Hatte mich die letzten Tage mal auf Homepages von Wettbewerbern umgeschaut, wo im Grunde noch ganz ähnlich verlautbart wird. Ich bin kein Jurist, aber der Meinung, dass man mit dem Verweis auf "xx% des haftenden Eigenkapitals pro Kunde" und ohne ausdrücklichen Verweis drauf, dass es a) keinen Rechtsanspruch darauf gibt und b), nach den neu geltenden europäischen "Abwicklungsrichtlinien der Banken" durchaus Einlagen >100k zum Bail-In herangezogen werden KÖNNEN, eine Sicherheit vermittelt, die es im Worst-Case so nicht geben wird.

Und zum zweiten, aber das ist sicher eine Angelegenheit für die juristische Abteilung der Consorsbank, dass man sich tatsächlich mal anschaut, ob die hier veröffentlichte Rechtslage, was die Sicherung vom Fremdwährungseinlagen betrifft, noch auf dem aktuellen Stand ist. In dem Falle wäre das übrigens durchaus eine Entwicklung zum positiven hin - für die Kunden UND die Bank.
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