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Ertragsthesaurierung vom ETF:DBX1MW

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
Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 18.12.2014

Gude liebe Community Smiley (fröhlich)

 

Ich verstehe nicht ganz, wie die Ertragsthesaurierung bei dem im Titel genannten ETF funktioniert.

 

Steuerlich hab ich das schon soweit verstanden, dass ich die Erträge nicht jährlich, sondern nur bei Veräußerung in meiner Steuererklärung angeben muss, da dieser ETF ein ausländisch thesaurierender swapper ist.

 

Jetzt bleibt nur noch die Frage, inwiefern mir Dividendenerträge zugute kommen? In den Schrifstücken von der Consors Bank wird lediglich eine Ertragsthesaurierung von 0,00 USD pro Stück ausgewiesen und dass die Ertragswiederanlage im Fondsvermögen stattfindet.

 

Woher weiss ich, wieviel Ertrag ich damit erziele und was passiert damit? Steigt evtl der Kurs des ETF?

 

Danke für eure Hilfe!

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
Enthusiast
Beiträge: 305
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Also ich hatte vor ein paar Wochen ein Buch von Gerd Kommer über die Besteuerung von ETF gelesen ("Die Optimierung von Quellensteuerbelastungen bei Aktienindexfonds: aus Sicht eines Privatanlegers in Deutschland", damals in der Bibliothek ausgeliehen).

 

Wenn ich mich richtig erinnere gibt es bei einem Swapper gar keine Erträge sondern der ETF steigt so wie der Index in welchem bei der Indexberechnung die Erträge berücksichtigt werden. Allerding abzüglich der Quellensteuer (oder besser fiktiven Quellensteuer) in voller Höher, also bei US-Aktien 30% und nicht 15% wie wir zahlen da es ein DBA mit der USA gibt.

 

Da es keine Erträge sind kann man keine beim FA berücksichtigen lassen obwohl ja der ETF nur so gestiegen ist als hätte man auf die Erträge 30% Steuern gezahlt.

 

Beim Verkauf muss man natürlich die gesamte Kurssteigerung versteuern, da ja offiziel keine Steuern gezahlt worden sind.

 

Lohnt sich also m.E. in Deutschland nicht, vielleicht in der Schweiz wo es keine Spekulationssteuer gibt aber Erträge höher besteuert werden.

 

VG Totti

 

 

 

 


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Hi,

 

wie mein Vorredner schon angedeutet hat, sollten bei einem SWAP-basierten ETF keine Erträge anfallen. Demnach ist in der Regel der gesamte Kursgewinn bei Verkauf zu versteuern. Da bei ausländischen Fonds deiner Bank unter Umständen unvollständige Besteuerungsgrundlagen vorliegen könnten, solltest du diese eigenständig prüfen. Diese werden im Bundesanzeiger unter der entsprechenden ISIN veröffentlicht. Dort ist auch der steuerliche Zuflusszeitpunkt ersichtlich. Beim genannten ETF sind laut Bundesanzeiger 2015 tatsächlich keine Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge entstanden. Ich empfehle dies für ausländische Fonds, auch bei vermeintlich ausschüttenden Fonds, jählich zu prüfen.

 

Gruß rix

 

P.S.: Die stellt natürlich keine steuerliche Beratung dar 😉

 

 

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
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Guten Morgen liebe Community-Mitglieder,

 

ich möchte euch kurz meinen Dank für die Hinweise der steuerlichen Behandlung von ausländischen thesaurierenden Investmentfonds aussprechen. Hatte ich bis dato so auch nicht auf dem Schirm. Ich habe jetzt entsprechend auf ausländische ausschüttende ETFs/Fonds umgestellt.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende für euch und natürlich auch für das Consorsbank-Team.

Iceman1981

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