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Wertstellung Vorabpauschale wann?

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Regelmäßiger Autor
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Registriert: 16.06.2014

Aufgrund der gestiegenen Zinsen wird per 01.01.24 zum ersten Mal seit langer Zeit wieder eine effektive Vorabpauschale fällig werden. 2021 und 2022 fielen ja keine Vorabpauschalen an.

 

In den vergangenen Jahren wurden die Vorabpauschalen für Wertpapiere in meinem Bestand teilweise erst bis zum 20. Februar berechnet und gebucht. Der jeweilige Wertstellungszeitpunkt ist für mich nicht offensichtlich, doch nehme ich als Wertstellungdatum den 01.01. an.

 

Um für eine angemessene Deckung der jeweiligen Verrechnungskonten zu sorgen, muss ich daher die jeweiligen Vorabpauschalen selbst vorzeitig abschätzen bzw. berechnen.

 

Das prinzipielle Vorgehen hierfür ist mir bekannt, doch habe ich hierzu drei Fragen:

 

  • Ist meine Annahme korrekt, dass die Vorabpauschale unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Feststellung mit Wertstellung zum 01.01. gebucht wird?

 

  • Ist ein „Vorabpauschalenrechner“ bekannt, d.h., eine Webseite, welche nach Angabe einer ISIN oder WKN auf Basis der Kursentwicklung und erfolgter Ausschüttungen Schätzungen zu Vorabpauschalen des jeweiligen Wertpapiers berechnet?

 

  • Sind (insbesondere bei US-REITs) die Bruttoausschüttungen für die Vorabpauschalen-Berechnung ausreichend, oder spielt die Klassifizierung der jeweiligen Erträge („Return of Capital“ / „Ordinary Dividends“ / „Captial Gains“ / etc) ebenfalls eine Rolle (wie ja etwa für die Determinierung der Quellensteuerpflicht)?
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
Routinierter Autor
Beiträge: 130
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Hallo  @maultasch,

 

ich hab das mit dem Gegenkonto lange Zeit auch nicht gewusst, und es irgendwann durch Zufall entdeckt.

 

Ich halte auf dem Verrechnungskonto normalerweise kein Geld vor, da es keine Zinsen gibt. Als Gegenkonto hab ich deswegen das Consors Tagesgeldkonto eingestellt. Ich wollte nun zum 1.1.2024 dort soviel Geld bereitstellen, wie maximal durch die Vorabpauschale/Steuer abgebucht werden kann. Falls der FSA komplett reichen sollte (wovon ich bei mir nicht ausgehe), liegt dieses Geld dann wenigstens nicht ganz unverzinst rum, bis die Abrechnungen der Vorabpauschalen kommen und man sieht, was zu zahlen ist.

 

Dieses Vorgehen klappt aber nur, wenn das Gegenkonto für alle steuerlichen Buchungen (inklusive der für die Vorabpauschale) verwendet wird. So hatte ich den Beitrag von @stocksour verstanden. Ich bin (vielleicht irrtümlich) davon ausgegangen, dass @stocksour bereits steuerliche Buchungen mit Bezug auf die Vorabpauschale auf seinem Gegenkonto hatte. Das ist aber reine Spekulation meinerseits.

 

Bevor ich die Frage im Forum gestellt habe, hatte ich diese über das Kontaktformular gestellt. Da ich zunächst keine Antwort erhielt, hab ich die Frage hier gestellt. Die Antwort vom Kundenservice hat sich mit den Antworten hier überschnitten und kam nach der Antwort von @stocksour.

 

Aufgrund der Antwort vom Kundenservice muss ich nun davon ausgehen, dass das Gegenkonto nicht für die Verrechnung der Steuer auf die Vorabpauschale verwendet wird.  Warum dem so ist, leuchtet mir nicht ein, denn die Vermutung von @stocksour, dass die "Steuern auf das von Dir festgelegte Gegenkonto gebucht werden müssten." fand ich logisch.

 

Dir jedenfalls danke für deine Unterstützung!


Moderator
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Registriert: 05.10.2021

Werte Community,

die Belastung der Vorabpauschale erfolgt immer auf dem Verrechnungskonto. Abweichende Einstellungen sind nicht möglich.

Beste Grüße

CB_Evelin
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
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Vielen Dank für die Rückmeldung @CB_Evelin
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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 16.06.2014

Zurück zu meiner ursprünglichen Überschrift:

 

Welches Wertstellungsdatum wird von der Consorsbank für die Steuer auf die Vorabpauschale genutzt werden?

 

In der mir heute zugegangenen Erläuterung von Consors heisst es:

 


[Wir] belasten wir die Steuer auf Basis der Vorabpauschale Ihrem Verrechnungskonto.
Das passiert im Januar und Februar 2024. Dabei ist wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass in
dieser Zeit ausreichend Guthaben für die Abbuchung auf Ihrem Verrechnungskonto ist.

"Januar und Februar 2024" scheinen sich zumindest auf die Buchungsdaten zu beziehen. Wird das Buchungsdatum auch das Wertstellungsdatum sein, und sei es auch nur näherungsweise? Oder wird das Buchungsdatum auf den Jahresanfang (1.1.24) zurückdatiert?

Die Antwort auf diese Frage hat wesentlichen Einfluss auf die notwendige Mitteldisposition.


Moderator
Beiträge: 604
Registriert: 21.08.2017

Hallo @VicT,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Auf dieser Seite (https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Steuer) haben wir alles wichtige zum Thema Steuern für Sie zusammengefasst.

 

Gleich an zweiter Stelle finden Sie die den Punkt "Januar 2024: Belastung der Vorabpauschale" mit weiterführenden Informationen zu Ihrer Frage.

 

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit helfen konnte.

 

Viele Grüße

 

CB_Susan
Community-Moderatorin

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 16.06.2014

@CB_Susan  schrieb:

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit helfen konnte.

Nein, das konnten Sie leider nicht.

 


@CB_Susan  schrieb:

Auf dieser Seite (https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Steuer) haben wir alles wichtige zum Thema Steuern für Sie zusammengefasst.

 

Gleich an zweiter Stelle finden Sie die den Punkt "Januar 2024: Belastung der Vorabpauschale" mit weiterführenden Informationen zu Ihrer Frage.


Möglicherweise ist es Ihnen entgangen, aber in meinem letzten Beitrag mit meiner Frage zitierte ich von eben der Seite, auf welche Sie mich zurückverweisen. Interessanterweise wurde der Inhalt heute durch die Consorsbank wesentlich verändert, so dass sich der von mir zitierte Textteil so nicht mehr wiederfindet. Nunmehr heisst es dort: "Bitte achten Sie darauf, dass Sie ab Januar 2024 entweder einen ausreichenden Freistellungsauftrag stellen oder Guthaben auf Ihrem Verrechnungskonto bereitsteht" statt zuvor "[Wir] belasten wir die Steuer auf Basis der Vorabpauschale Ihrem Verrechnungskonto. Das passiert im Januar und Februar 2024."


Zwar findet sich auch weiterhin nichts genaues zum Wertstellungstermin, aber der heute neu formulierte Hinweis auf "ab Januar 2024" deutet für mich eher darauf hin, dass (wie von mir von Anfang an vermutet) die Vorabpauschale zum 1.1.24 wertgestellt wird 


Ich wiederhole aber gerne noch einmal meine Frage, die bislang immer noch nicht klar beantwortet wurde:

Wird das Wertstellungsdatum der Vorabpauschale gleich dem Buchungsdatum sein, und sei es auch nur näherungsweise? Oder wird das Wertstellungsdatum auf den Jahresanfang (1.1.24) zurückdatiert?


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Hallo @VicT,

...wenn das mit dem "Vorabpauschalenrechner noch ein Thema sein sollte ------->

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/

Generell zur Wertstellung der Vorabpauschale ------>

Die Vorabpauschale gilt jeweils am ersten Werktag des Folgejahres, für das sie ermittelt wurde, als zugeflossen.

 

Grüße+

onra


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Wurde schon bei jemanden die Vorabpauschale eingezogen oder vom Freistellungsauftrag abgezogen? Bei mir ist da bis heute noch nichts passiert. Die Frage der Wertstellung ist da schon auch immer noch interessant. Wenn zwar zur Abbuchung genügend Geld da ist, aber davor nicht und die Wertstellung zum 1.1. erfolgt, dann zahlt man ordentlich Zinsen für nix...

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Registriert: 31.10.2016

@Viracocha 

 

Bitte lies doch mal hier (https://wissen.consorsbank.de/t5/H%C3%A4ufige-Fragen/Wann-wird-die-Vorabpauschale-belastet/ta-p/1049...) bevor du hier alternative Fakten präsentierst,

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Gelegentlicher Autor
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@HawkwindWas bitte soll so ein Antwort? Die Informationen in dem Link sagen absolut gar nichts über die Fragestellung aus. Wo steht da was von einem Wertstellungstermin? Und die Anschuldigung ich würde alternative Fakten präsentieren ist eine absolute Frechheit! Ich habe lediglich eine Frage gestellt...

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