Aufgrund der gestiegenen Zinsen wird per 01.01.24 zum ersten Mal seit langer Zeit wieder eine effektive Vorabpauschale fällig werden. 2021 und 2022 fielen ja keine Vorabpauschalen an.
In den vergangenen Jahren wurden die Vorabpauschalen für Wertpapiere in meinem Bestand teilweise erst bis zum 20. Februar berechnet und gebucht. Der jeweilige Wertstellungszeitpunkt ist für mich nicht offensichtlich, doch nehme ich als Wertstellungdatum den 01.01. an.
Um für eine angemessene Deckung der jeweiligen Verrechnungskonten zu sorgen, muss ich daher die jeweiligen Vorabpauschalen selbst vorzeitig abschätzen bzw. berechnen.
Das prinzipielle Vorgehen hierfür ist mir bekannt, doch habe ich hierzu drei Fragen:
In 2024 fallen bei Fonds und ETF (und eventuell bei allen so eingestuften Wertpapieren) pro € 10.000 Positionswert eine Vorabpauschale von maximal € 178,50 an.
Bzgl des Datums hilf ein Blick ins Investmentsteuergesetz
"Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen."
Es muss natürlich nicht die Vorabpauschale gezahlt werden, sondern nur die Kapitalertragssteuer darauf.
Beispiel für 10.000 ohne Teilfreistellung und ohne Kirchensteuer: max. 10.000 * 0,0255 * 0,7 * 0,2675 = 47,74 EUR KapESt
Beispiel für 10.000 mit 30% Teilfreistellung und ohne Kirchensteuer: max. 10.000 * 0,0255 * 0,7 * 0,7 * 0,2675 = 33,42 EUR KapESt
Gruß
Curtis
Wenn man mehrere Depots (also auch mehrere Verrechnungskonten) und Tagesgeldkonten hat, von welchem dieser Konten wird die Vorabpauschale abgebucht?
Immer vom zum Depot gehörenden Verrechnungskonto.
Zur Abrundung, was die CB zum Thema schreibt:
(...)
Die depotführende Stelle darf die erforderlichen Beträge zur Abführung der Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Girokonto oder einem anderen Einlagenkonto des Anlegers einziehen – auch ohne dessen Einwilligung.
Die Consorsbank wird für die Belastung nur das Verrechnungskonto heranziehen. Bitte sorgen Sie für ausreichend Deckung. Darüber hinaus kann sie auch mit dem Anleger vereinbarte Kontokorrentkredite für die Begleichung der Steuer nutzen, und zwar bis zur vereinbarten Obergrenze des Kontokorrentkredits. Es wird mehrfach versucht, offene Steuerbeträge zu belasten, sofern keine ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Sie erhalten nach einem wegen fehlender Liquidität erfolglosen Belastungsversuch eine Information in Ihrem Online-Archiv zur Verfügung gestellt. Damit haben Sie die Möglichkeit, für den nächsten Abrechnungsversuch ausreichend Liquidität bereitzustellen. Sollten auch spätere Versuche zur Belastung der Steuer fehlschlagen, erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden.
(...)
Für steuerliche Zwecke ist bei der Consorsbank standardmäßig das Verrechnungskonto als "Gegenkonto" festgelegt.
Wenn Du einen Grund gehabt hast, per Änderung ein anderes Deiner CB-Konten als Gegenkonto festzulegen , kannst Du Dir anhand Deiner Ertragsabrechnungen Deine Fragen selbst beantworten, weil Deine Steuern auf das von Dir festgelegte Gegenkonto gebucht werden müssten.
Mir wurden noch nie Steuern abgebucht. Beim Gegenkonto hab ich das Tagesgeldkonto festgelegt. Dort steht
"Das Gegenkonto für Ihre Verlustverrechnungstöpfe (Aktien- und allgemeiner Verlustverrechnungstopf) dient zur Gutschrift/Belastung aufgrund der Verrechnung Ihrer Abgeltungsteuer."
Da dort nichts von der Vorabpauschale steht, wusste ich nicht, dass dafür auch des Gegenkonto verwendet wird. Danke für die Erklärung.
...aber ist es nicht so, dass die Vorabpauschale (zunächst) vom Sparerfreibetrag abgezogen wird??? Und dann erst (wenn dieser nicht erteilt oder ausgeschöpft ist-was Anfang Januar wohl eher unwahrscheinlich ist) als "richtiges" Geld vom Verrechnungskonto zu zahlen ist??????