Aufgrund der gestiegenen Zinsen wird per 01.01.24 zum ersten Mal seit langer Zeit wieder eine effektive Vorabpauschale fällig werden. 2021 und 2022 fielen ja keine Vorabpauschalen an.
In den vergangenen Jahren wurden die Vorabpauschalen für Wertpapiere in meinem Bestand teilweise erst bis zum 20. Februar berechnet und gebucht. Der jeweilige Wertstellungszeitpunkt ist für mich nicht offensichtlich, doch nehme ich als Wertstellungdatum den 01.01. an.
Um für eine angemessene Deckung der jeweiligen Verrechnungskonten zu sorgen, muss ich daher die jeweiligen Vorabpauschalen selbst vorzeitig abschätzen bzw. berechnen.
Das prinzipielle Vorgehen hierfür ist mir bekannt, doch habe ich hierzu drei Fragen:
@CB_Susan Da wir nun ja bei der Vorabpauschale im Jahr 2025 auch mit einem positiven Betrag und einer Abbuchung rechnen müssen, wollte ich fragen, ob es hierzu bereits eine schlauere Lösung seitens der Consorsbank für die Regelung der Abbuchung und Wertstellung gibt?
Meine Dispozinsen für das Jahr 2024 hab ich zwar zurück bekommen, aber ich sehe es nicht als Kundenaufgabe an, die fällige Pauschale selbst auszurechnen und dann eine unverzinste Kontodeckung für einen mir unbekannten Zeitraum bis zur Abbuchung mit rückwirkender Wertstellung zu tragen. Ebenso kann ich diese Diskussion ja nicht jedes Jahr mit dem CS führen. Mit zunehmendem Depotvolumen sprechen wir hier ja kumulativ über entsprechende Beträge über die nächsten Jahre und Jahrzehnte.
@schwst Ich muss dir recht geben, dass es schön wäre rechtzeitig ein Schreiben zu erhalten, in dem die Vorabpauschale pro Fond/ETF bekannt gegeben wird.
Allerdings ist die Berechnung selbst auch kein Hexenwerk. Man kann es selbst im laufenden Jahr schon vorbereiten und benötigt am Ende nur noch den Schlusskurs vom 30.12. Alterativ kann man am Jahresende einen der trölffantasteljarden online Rechner zum Berechnen der Vorabpauschale nutzen. Damit kommt man dem Zielbetrag schon sehr nahe. Maximal durch die Wahl des falschen Handelsplatzes könnte durch den Schlusskurs eine geringe Abweichung entstehen.
Bei einem Referenzzinssatz für 2024 von 2,29 % fällt maximal eine Vorabpauschale von € 31,50 pro € 10.000 Fondvolumen an. Wenn ich mich richtig erinnere, wird die Vorabpauschale erst mit dem VVT und dann mit dem Freistellungsauftrag verrechnet, bevor die Steuer eingezogen wird.
@immermalanders Da erinnerst du dich richtig. Die Vorabpauschale wird genau so abgerechnet als wären es echte Kapitalerträge.
Da ist man also mit 100.000 € bei max. 315 €. Wenn ich dann bedenke, dass ich eventuell nichts zahlen muss, weil der Fond/ETF keinen Gewinn im zugrundeliegenden Jahr gemacht hat, verlieret man gerade mal die Zinsen, die für maximal 2 Monate anfallen würden.
Bei 4% wären das gerade mal 2,10 €, wenn man auf die Zinsen keine Steuern zahlen muss.
Da geht die Performance sowas von in die Knie. Das holt man nie wieder auf. 😄
Die Berechnung ist in der Theorie leicht, richtig. Mit Sparplänen, unterjährigen Käufen und ggf. Verkäufen aber nicht mehr. Tut auch gar nichts zur Sache, denn mir geht es darum, ein in der Praxis vorab unbekannter Betrag mit einer über Wochen zurück liegenden Wertstellung gebucht wird. Das macht meines Wissens nach keine andere Bank so und daher ist das ja ein fairer Hinweis
Das eigentliche Problem hier ist ja, dass die Maßgabe für die Abbuchung eine Kontodeckung am Tag der Abbuchung und nicht am Tag der Wertstellung war. Nachdem ich das Schreiben über die fällige Vorabpauschale erhielt (Februar) überwies ich Geld aufs Verrechnungskonto. Es fand eine Abbuchung statt mit rückwirkendem Valuta, hierfür wurden Dispozinsen über mehrere Wochen fällig. Und da sprechen wir dann nicht mehr über ein paar Euro.
Ich kann das also nur umgehen in dem ich manuell den Maximalbetrag selbst ausrechne und zinslos auf dem Verrechnungskonto liegen lasse. Das ist für mich nicht praktikabel.
@schwst "Das ist für mich nicht praktikabel. " und "Das macht meines Wissens nach keine andere Bank so und daher ist das ja ein fairer Hinweis "
Dem widerspricht doch niemand und ja es wäre ein wirklich nutzvolles Feature.
"Ich kann das also nur umgehen in dem ich manuell den Maximalbetrag selbst ausrechne und zinslos auf dem Verrechnungskonto liegen lasse."
Den Betrag kann man über das laufenden Jahr ausrechnen. Und wie ich oben schon schrieb. Bei 100.000 € Volumen und einem vermuteten Zinssatz von 4 % entgehen einem maximal 2,10 € an Zinsen, wenn man überhaupt keine Vorabsteuer zahlen muss und auf die möglichen Zinsen auch keine AGSt anfällt. In allen anderen Fällen ist der mögliche Zinsverlust entsprechend um ein Vielfaches kleiner.
Wenn der Fond/ETF im laufenden Jahr keinen Kursgewinn macht, muss man auch keine Vorabpauschale zahlen. Bei 100.000 € liegen die Steuern also irgend wo zwischen 0,00 € und 351,00 €. Im Grunde weiß man vor Ablauf des Jahres schon in etwas, was man im Januar als Deckung auf dem Konto haben sollte.
Wer das umgehen will, schichtet es eben in äquivalente ausschüttende Fonds um.
Der Aufwand im laufenden Jahr die benötigten Werte auf dem laufenden zu halten ist so gering, dass er zeitlich kaum ins Gewicht fällt. Mögliche entgangene Kapitalerträge, weil man das Geld für max. 2 Monate umsonst auf dem Verrechnungskonto parken musste, sind marginal.
Verkäufe werden sowieso verteuert. Ich muss also nur wissen, was die verkauften Anteile am Anfang des Jahres wert waren und kann entsprechend den Wert für Berechnung verringen oder ich ignorieren ihn einfach, weil es letztlich kaum etwas ausmacht.
Unter "Hilfe" > "Steuer" > "Vorabpauschale" steht:
Was passiert, wenn die depotführende Bank die Steuerschuld auf die Vorabpauschale mangels Deckung nicht abbuchen kann?
Die depotführende Stelle darf die erforderlichen Beträge zur Abführung der Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Girokonto oder einem anderen Einlagenkonto des Anlegers einziehen – auch ohne dessen Einwilligung. Die Consorsbank wird für die Belastung nur das Verrechnungskonto heranziehen. Bitte sorgen Sie für ausreichend Deckung zum 1. Januar. Darüber hinaus kann sie auch mit dem Anleger vereinbarte Kontokorrentkredite für die Begleichung der Steuer nutzen, und zwar bis zur vereinbarten Obergrenze des Kontokorrentkredits. Es wird mehrfach versucht, offene Steuerbeträge zu belasten, sofern keine ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Sie erhalten nach einem wegen fehlender Liquidität erfolglosen Belastungsversuch eine Information in Ihrem OnlineArchiv. Damit haben Sie die Möglichkeit, für den nächsten Abrechnungsversuch ausreichend Liquidität bereitzustellen. Sollten auch spätere Versuche zur Belastung der Steuer fehlschlagen, erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden.
Stellt sich nur die Frage, wer so "tief" in die Materie einsteigt und sich die Informationen zur Vorabpauschale durchliest.
@immermalanders schrieb:Unter "Hilfe" > "Steuer" > "Vorabpauschale" steht:
Was passiert, wenn die depotführende Bank die Steuerschuld auf die Vorabpauschale mangels Deckung nicht abbuchen kann?
...
Die Consorsbank wird für die Belastung nur das Verrechnungskonto heranziehen.
...
@schwst Ich kann deinen Ärger bezüglich der rückwirkenden Valuta und der daraus entstehenden Überziehungszinsen bei mangelnder Deckung absolut verstehen und teile auch deine Einschätzung, dass es eine Zumutung ist, das Geld zinslos auf dem Verrechnungskonto bereitzustellen.
Ich verstehe nicht, warum Consors sich weigert, für die Vorabpauschale das "Steuerliche Gegenkonto" (Menü Steuer->Verlustverrechnung) zu verwenden, das für (Zitat)
Das Gegenkonto für Ihre Verlustverrechnungstöpfe (Aktien- und allgemeiner Verlustverrechnungstopf) dient zur Gutschrift/Belastung aufgrund der Verrechnung Ihrer Abgeltungsteuer.
verwendet wird. Genau auf dieses Gegenkonto würde ich die Vorabpauschale auch verorten. Dort kann man z.B. das Tagesgeldkonto hinterlegen, und somit könnte man das Geld verzinst bereitstellen.
Leider setzt Consors das nicht um.