Hallo,
in der Steuerbescheinigung 2018 finde ich für Alt-Anteile diesen nachrichtlichen Eintrag:
Höhe der Verluste im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1
Nr. 2 InvStG 2018 (nach Teilfreistellung) xxx EUR.
Grund ist ein Fonds dessen Kurs seit dem fiktiven Verkauf zum 31.12.17 an Wert verloren hat und im Laufe des jahres 2018 verkauft wurde (wegen Fondsfusion).
Weiß jemand, ob ich diesen Verlust im Rahmen der Steuererklärung ansetzen kann? In der Anlage KAP kann man unter Ziffer 8a offenbar nur einen Gewinn eintragen, der dann von dem Freibetrag von 100.000 EUR abgezogen wird.
Im Internet finde ich einerseits die Aussage, dass man diese Verluste verrechnen kann, andererseits die Aussage, dass sie nur den Freibetrag erhöhen (was mir jetzt nichts bringt, weil der bei 100.000 EUR gedeckt ist).
Grüße
agmbn
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Sorry, aber das ist Unsinn...
Du kannst nicht den Gewinn aus dem Altbestand bei der anderen Bank zweimal verrechnen, einmal um Freibetrag anzuheben und dann nochmal für die Versteuerung, nur um auf das von Dir erwartete Ergebnis zu kommen. Das würde auch das Finanzamt nicht machen. Mit der Anhebung des Freibetrages erfolgt auch die steuerliche Freistellung. Steuer bleibt bei null.
Der Verlustverrechnungstopf der Consorsbank liegt für das Finanzamt im Dunkeln.
Nur Du weißt, dass dort die Verluste schon verrechnet sind und musst auf eine zusätzliche Angabe zur Reduktion des Freibetrages verzichten. Hast Du z.B. ein Bankkonto im Ausland, welches gar keinen Verlustverrechnungstopf für Dich führt, ist die Angabe der bescheinigten Altverluste zur Reduktion des Freibetrages wieder richtig.
@JoeEnochs : Deinen Text habe ich eingebleut.
Das bestätigt aber meine Verwirrung nur.
Dazu habe ich leider maßgeblich beigetragen, weil ich oben in meinem inzwischen korrigierten Simulationsbeispiel fälschlicherweise geschrieben habe, der Saldo aus Gewinnen und Verlusten würde in die KAP Z.8a übernommen; in dieser Zeile landen aber nur die Gewinne.
Die Consorsbank verrechnet einerseits Verluste aus der Veräußerung von Altanteilen, die ab dem 1.1.2018 angefallen sind, automatisch mit dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf. > korrekt.
Gleichzeitig werden mir diese Verluste aber auch auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen. > korrekt, aber nur nachrichtlich, da sie ja bereits mit dem VVT allg. verrechnet sind.
Wenn ich die nun blind übertrage, um meinen Freibetrag von 100.000 Euro wieder aufzufüllen, dann ist das ja eine doppelte Berücksichtigung. > nein, in die KAP Z. 8a kommen nur die Gewinne seit 01.01.2018.
Hallo @JoeEnochs, hallo @stocksour,
vielen Dank für die Hinweise zu unserem Hilfsartikel für den steuerlichen Altbestand. Es ist natürlich wichtig, dass die Informationen hierzu für alle klar verständlich und eindeutig sind. Wir haben Ihre Anmerkungen deshalb an die zuständigen Kollegen weitergeleitet und der Text wird nun entsprechend überarbeitet.
Viele Grüße
CB_Stephanie
Community-Moderatorin
Hallo @stocksour ,
....ein gewisses Maß an Verwirrung macht das Leben insgesamt etwas interessanter und regt letztendlich dazu an, dass man miteinander kommuniziert.....-;).
Grüße
onra
Wenns noch nicht zu spät ist hätte ich hierzu auch nochmal eine Frage.
Wie sieht es mit dem 100.000 EUR Freibetrag für Altanteile vor 2008 aus wenn gleichzeitig ein festgestellter Verlustvortrag beim Finanzamt liegt?
Ich verkaufe z. B. 2021 einen Altfond und mache damit 10.000 EUR Gewinn.
Gleichzeitig liegt ein festgestellter Verlustvortrag (den die Bank vorher mal bescheinigt hat) von 10.000 EUR beim FA vor.
Die Bank behält nun Kapitalertragsteuer ein. Ich gebe die 10.000 EUR Gewinn in Anlage KAP an. Stellt dann das Finanzamt meinen Verlustvortrag auf 0 und ich habe nichts von dem 100.000 EUR Freibetrag gehabt? oder hat der Freibetrag Vorrang und wird mit 90.000 EUR fortgeführt und meine 10.000 EUR Verlustvortrag kann ich für andere Gewinne die nichts mit Altanteilen zu tun haben noch nutzen?
Bei Sparer-Pauschbetrag ist es ja dummerweise so, dass hier der Verlustvortrag vor geht, d. h. man kann diese 801,- gar nicht mehr beim FA geltend machen denn erstmal wird mit Verlustvortrag verrechnet.
Hallo @arumpel ,
...würde mal sagen, dass der Verkauf der Altanteile mit den entsprechenden positiven Erträgen ja steuerfrei vonstatten geht. Dein 100.0000er FB wird entsprechend in der FA-Feststellung abgeschmolzen. Dein Verlustvortrag bleibt weiterhin davon unberührt und es wird keine Verrechnung stattfinden. Sollte ich hier falsch liegen, wird sicherlich sehr schnell hier im Forum eine Richtigstellung meiner Aussage erfolgen. Vielleicht gibt es ja auch eine Bestätigung dazu......:).
LG+ zukünftige schöne Verrechnungsgewinne für deinen Verlustvortrag
onra
Hallo @onra ,
bezogen auf die konkrete Fragestellung habe ich Deiner Auskunft nichts hinzuzufügen, und das Fass in allen Détails nochmal neu anstechen mag ich auch nicht.
Hallo @stocksour ,
....ja, da wären wir dann schnell wieder bei Luise und ihr weites Feld......:).
LG+
onra