Hallo zusammen, danke für Eure Erläuterungen. Ich glaube, ich habe es jetzt verstanden. Da ich in der Vergangenheit immer die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert habe, kann ich die akkumulierten thes. Erträge in der Anlage KAP abziehen. Ich habe nochmal eine andere Kontrollrechnung gemacht: angenommen, ich hätte das Papier am 1.1.18 zum Kurs ca. 40,3 verkauft (24182 EUR) und sofort wieder gekauft, dann hätte ich Kapitalertragssteuer auf 2149,80 EUR gezahlt, also 537,45, d.h. ca. 413 EUR mehr als in meinem Fall. Bei der Fusion wäre dann der Verlust entstanden, und ich hätte die Kapitalertragssteuer wieder zurückbekommen. Passt also. Viele Grüße agmbn
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