Wenns noch nicht zu spät ist hätte ich hierzu auch nochmal eine Frage. Wie sieht es mit dem 100.000 EUR Freibetrag für Altanteile vor 2008 aus wenn gleichzeitig ein festgestellter Verlustvortrag beim Finanzamt liegt? Ich verkaufe z. B. 2021 einen Altfond und mache damit 10.000 EUR Gewinn. Gleichzeitig liegt ein festgestellter Verlustvortrag (den die Bank vorher mal bescheinigt hat) von 10.000 EUR beim FA vor. Die Bank behält nun Kapitalertragsteuer ein. Ich gebe die 10.000 EUR Gewinn in Anlage KAP an. Stellt dann das Finanzamt meinen Verlustvortrag auf 0 und ich habe nichts von dem 100.000 EUR Freibetrag gehabt? oder hat der Freibetrag Vorrang und wird mit 90.000 EUR fortgeführt und meine 10.000 EUR Verlustvortrag kann ich für andere Gewinne die nichts mit Altanteilen zu tun haben noch nutzen? Bei Sparer-Pauschbetrag ist es ja dummerweise so, dass hier der Verlustvortrag vor geht, d. h. man kann diese 801,- gar nicht mehr beim FA geltend machen denn erstmal wird mit Verlustvortrag verrechnet.
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