Warum kündigt die Consorsbank Kundenverbindungen bei Auslandswohnsitz? Sind Kunden mit vorübergehendem Auslandswohnsitz grundsätzlich nicht mehr erwünscht?
Beispiel 1:
vor 6 Stunden
Hallo zusammen,
Auch bei uns gleiches Bild: uns wurde völlig ohne Vorwarnung die gesamte Geschäftsbeziehung gekündigt - damit Depots, Verrechnungskonten, ein Fremdwährungskonto (das wir nicht nutzen). Auch wir haben keinerlei Kreditverpflichtungen, negative Schufaeinträge oder dergleich und auch sonst keine finanziellen beziehungen zu USA oder Ländern auf der Blacklist oder dergleich.
Jedoch bei uns ist die Lage:
- wir leben derzeit temporär für mehrere Jahre als Expats im Ausland - Neuseeland
- sind in Deutschland abgemeldet (damit aktuell nicht mehr Steueransässig)
Die nebulöse Begründung im Schreiben verwies nur auf "weltweit gültige Vorgaben der BNP Paribas hinsichtlich steuerlichen Regularien in bestimmten Ländern". An der Telefonhotline und im Chat keinerlei weitere Informationen zu erhalten - im Gegenteil waren die Mitarbeiter völlig überfordert und wussten nicht so recht wohin mit meiner Anfrage.
Bin ebenfalls SEHR verärgert über dieses Verhalten, zumal der Aufwand aus dem Ausland für Depoteröffnung bei einer neuen Bank usw heraus wirklich ätzend ist.
Sorry Consorsbank, das geht einfach gar nicht und defintiv auf nimmer wiedersehen - auch nach unserer Rückkehr nach DE.
vor 59 Minuten
Hallo,
Gleichen Brief bekommen wie in dem vorherigen Beitrag von "symbadisch". Situation auch identisch. Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit Abmeldung in Deutschland. Brief enthält auch wortwörtlich gleiche Begründung. Offensichtlich hat sich Consorsbank entschlossen, nur noch mit Kunden mit Wohnsitz in Deutschland Geschäfte zu machen und alle anderen herauszuwerfen.
Es tut mir leid für alle, die hier gekündigt werden. Ein Wettbewerber mit ähnlicher Preisstrukur und ähnlichem Produktangebot wirbt explizit um Auslandskunden sogar mit der Option der Eröffnung aus dem Ausland.
An sich ist ja ein Depotwechsel theoretisch kein großes Problem. Ein Problem ist allerdings das Thema Steuer, vor allem wenn man noch ausländische thesaurierende Fonds von vor 2018 im Depot hat. Da ist der Verlust des Online Archivs ein Problem und man muss etliche Formulare ausdrucken und archivieren. Auch sonst kann ich mir vorstellen, dass steuerlich nicht alles glatt geht bei der Übermittlung der Einstandspreise etc.
Ist eigentlich die Kündigung bei jedem Wohnortwechsel fällig, also z.B. auch nach Österreich?
Hallo @JoeEnochs,
das OnlineArchiv steht auch bei einem geschlossenen Konto weiterhin für 18 Monate zur Verfügung. Da die dort gespeicherten Dokumente im Pdf. Format vorliegen, können sie auch recht einfach in ein eigenes, elektronisches Archiv übertragen werden.
Ein Ausdrucken der einzelnen Dokumente ist daher nicht nötig, vom Umweltaspekt mal ganz abgesehen.
Beste Grüße
CB_Kai
Community Moderator
Hallo,
ebenso bei mir, Steuerlich ansaessig in Tschechien wurde die komplette Geschaeftsverbingung ohne Begruendung gekuendigt.
Finde ich einfach unprofessionell. Scheinbar hat Consorsbank genuegend Kunden.
Betrifft: Grundlose Kündigung aller Geschäftsbeziehungen seitens der Consorsbank BNP Paribas wegen temporärem Auslandswohnsitz
Liebe Community,
auch uns ist selbiges Problem widerfahren.
Die Consorsbank BNP Paribas kündigte mir mein Verrechnungskonto, mein Depot mit Wertpapieren sowie mein Tagesgeldkonto ohne Begründung. Die Consorsbank verweist auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil B, Ziffer I, Nr. 19 (1) "Kündigung". Eine Auskunft wird weder telefonisch noch schriftlich erteilt. Ich besitze keine Geschäftsbeziehungen zu anderen deutschen Banken.
Wir leben als Familie - temporär - in den USA. Vor unserer Ausreise bestätigte mir der Kundenservice der Consorsbank BNP Paribas telefonisch, dass die Geschäftsbeziehungen im Ausland erhalten bleiben werden. Kurz nach unserer Ankunft im Ausland, kündigte mir die Consorsbank BNP Paribas einseitig und ohne Vorwarnung alle Geschäftsbeziehungen.
Weder habe ich Kreditverpflichtungen noch negative Schufaeinträge.
Mich als Kundin bringt das in eine existenzielle und finanziell extrem schwierige Situation. Ich stehe nun vor der Herausforderung - ohne deutschen Wohnsitz - eine deutsche Bank zu finden, bei der ich ein Girokonto und ein Depotkonto eröffnen und meine Wertpapiere übertragen kann. Das ist sehr ärgerlich. Der Aufwand aus dem Ausland eine neue Bank zu finden und ein Girokonto und Depot zu eröffnen sind sehr groß.
Die Consorsbank BNP Paribas zeigt keinerlei Kooperation.
Solche Fälle von privaten Banken kann man der Bafin, dem Ombudsmann privater Banken und der Verbraucherschutzorganisation vzbv melden.
Leider nur eine telefonsiche Bestätigung. Daraus lernen wir, sich in Zukunft alles schriftlich bestätigen zu lassen.
Das ohnehin schon stark angeschlagene Vertrauen in diese Bank wird durch solche Aktionen natürlich noch mehr strapaziert. Gibt mir immer mehr zu denken, ob ich hier noch richtig bin.
Hallo@luane,
aufgrund aktueller Richtlinien von BNP Paribas sind wir dazu gezwungen, die Geschäftsbeziehung zu manchen unserer Kunden mit Wohnsitz im Ausland zu beenden. Weitere allgemeingültige Angaben, die nicht bereits in den Kündigungsschreiben aufgeführt sind, können wir Ihnen - wie bereits beschrieben - jedoch nicht nennen.
Wenn Sie Fragen zur Kündigung haben, rufen Sie bitte in Ihrem persönlichen Betreuungsteam an.
Uns ist bewusst, dass sich eine neue Konto- bzw. Depoteröffnung aus dem Ausland schwierig gestalten kann. Bitte sprechen Sie daher mit Ihrem Betreuungsteam, wenn Sie Gefahr laufen, Ihre Vermögenswerte nicht innerhalb der gesetzten Frist übertragen zu können. Die Kollegen versuchen Ihnen gerne, soweit es geht, entgegenzukommen.
Beste Grüße
CB_Kai
Community Moderator
Hallo, @CB_Kai ,
Ihre Anregungen sind sicher sehr gut gemeint, vergrößern aber höchstens @luane 's Zeitfenster um ein paar Tage oder Wochen.
Ich gehe davon aus, dass der Kündigungsgrund ausschließlich an den für hiesige Banken sehr (kosten)-aufwendigen steuerlichen Meldepflichten nach dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) festzumachen ist, wonach auch Greencard- und längerfristige Aufenthalte in den USA im Regelfall zur Abgabe einer US-Steuererklärung verpflichten, welche wegen der Besteuerung des sog. Welteinkommens zwingend den "Foreign Bank Account Report” (FBAR) enthalten muss.
Mit anderen Worten:
Die Kundenverbindung rechnet sich nach dem Umzug in die USA nicht mehr.
Keine Bank muss das so kommunizieren, sondern darf per Gesetz die kalte Tour "Ohne Angabe von Gründen" reiten.
@luane :
Gegen die Kündigung bist Du meiner AGB-Ansicht nach machtlos, so unbefriedigend das auch ist.
Ohne Wohnsitz in D bzw. in der EU, somit ohne Melde- bzw. Zustelladresse, hast Du so gut wie keine Chance, in D eine neue Bankverbindung zu eröffnen; hinzu kommt das o. g. Kostenproblem FATCA, weshalb Dich auch eine andere Bank nicht mit offenen Armen empfangen wird.
Was tun???
Der Cashbestand wird nicht das Problem sein.
Wenn Du die Depotwerte partout behalten willst, wird es schwierig, "kreativ", "temporär" und "letztlich schenkungssteuerneutral" einen sicheren Parkplatz dafür zu finden.
Sehr geehrter Herr @CB_Kai ,
besten Dank für Ihre Antwort.
Ihre Empfehlungen habe ich schon nach Erhalt der Kündigung befolgt.
1. Der telefonische Kundenservice der Consorsbank war mir leider keine Unterstützung, denn es wurde keine Auskunft zur Kündigung erteilt.
2. Ich konnte aus dem o.g. Grund meine Vermögenswerte NICHT innerhalb der gesetzten zweimonatigen Kündigungsfrist an eine neue Bank übertragen, sodass mein Vermögen auf dem Girokonto auf unbestimmte Zeit eingefroren wurde und ich als Kundin keinen Zugriff darauf habe. Meiner Bitte um Aufschiebung der Frist zur Kontoschießung wurde nicht gefolgt, sondern durch Ihren Kundenservice abgelehnt. Eine Kooperation mit der Consorsbank war nicht möglich. Ihre Kolleginnen und Kollegen sind mir also nicht entgegen gekommen. Sehr enttäuschend und mit Stress und finanziellem Verlust für mich verbunden.
Vielleicht möchten Sie diese Erfahrungswerte in ihre interne Evaluierung mitnehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
@luane :
Von einem Girokonto war bisher NICHT die Rede.
Genau so sieht es aus @stocksour betr. FATCA.
Die beliebte Formulierung "können wir nicht nennen" ist dermaßen verlogen wenn es um eine Aktivität der Bank selbst geht (gemeint ist hier nicht der Moderator, der - wir wissen es - "keinen Zugriff auf Kundendaten hat").
Entweder die Bank darf die Gründe dafür nicht nennen, was ich bezweifle oder sie will sie nicht nennen. Der neudeutsche Sprachgebrauch mit "können", gern kombiniert mit "leider" kommt bei Kunden, die nicht völlig auf den Kopf gefallen sind, zumindest unbewusst als heuchlerisch an und trägt zur Unzufriedenheit weiter bei. Übrigens auch bei anderen Kunden, die das mitbekommen und im Allgemeinen nicht goutieren werden.
Nicht so schlecht finde ich allerdings, dass eine immerhin zweimonatige Kündigungsfrist besteht, die m.E. eigentlich ausreichend sein sollte. Die Bank könnte sich nämlich auch auf den Standpunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage etwa mangels Wohnsitzes im Inland stellen.
Und insgesamt muss man festhalten, dass die Banken hier primär das Subjekt der Gesetzgebung sind. Verantwortlich für diese Zustände sind die Politiker, die die exterritoriale Durchsetzung von nationalem Recht beschließen (in einem fernen Land) und sich damit über alle anderen Rechtsordnungen hinwegsetzen bzw. auch Politiker, die dies auf diese Weise durchgehen lassen (in der EU sowie dann auch national).
Zwar könnten die Banken hier sehr wohl opponieren, nur wäre es dann vorbei dem Status als Qualified Intermediary. Auch global betrachtet herrscht eben nach wie vor Wilder Westen - und falls es noch Keiner bemerkt hat: Wir sind hier die Indianer.
Viel Spaß bei Bafin, Ombudsmann und wie sie auch heißen, die haben auch alle nur ein Tipi, das man jederzeit abfackeln kann.