Guten Tag,
ich möchte mich kurz vorstellen - ich gehöre zu den ehemaligen DAB-Kunden, die im November 2016 mit der Consorsbank zwangsvereinigt wurden. Heute habe ich mein Konto bei der Consorsbank gekündigt. Ich bin massiv verärgert, konkret: Ich ärgere mich so, wie ich mich noch nie über eine Bank geärgert habe.
Im Herbst 2016 ging es los: Tagelang konnte ich die Bank nicht telefonisch erreichen, dann stellte ich fest, dass bei jeder Geldabhebung mit der Kreditkarte eine Gebühr gebucht wurde. Das war zuvor bei DAB nicht so. Es kostete mich mehrere Anrufe bei Consors, bis die Gebühren zurückgebucht wurden. Jedes Mal hing ich in der Leitung, da diese ja immer noch überlastet waren. Dann erhielt ich den selten dämlichen Hinweis, dass die zurückgebuchten Gebühren einkommenssteuerpflichtig seien. Totaler Blödsinn, meint meine Steuerberaterin. Irrtümlich eingezogene und dann zurückgebuchte Gebühren sind ja keine Einnahmen in dem Sinne von Einkommen.
Obwohl in den ersten sieben Monaten 2017 jeden Monat feste Geldbeträge auf meinem Girokonto eingegangen sind, kündigte mir die Consorsbank vor wenigen Tagen den Dispokredit mit dem Hinweis, ich hätte kein festes Einkommen. Das stimmt nicht.
Dazu kommen noch ein paar "Kleinigkeiten": das schlimme Layout der Kontoauszüge (kann man fast nicht lesen), die Arroganz der Berater am Telefon, die unübersichtliche Webseite.
Ich war sehr gerne Kundin der DAB Bank, aber von der Consorsbank kann ich nur jedem abraten. Ich erwarte nicht, dass die Bank darauf antwortet, aber ich möchte gern, dass die Community von meinen Überlegungen erfährt. Beim Googeln und Lesen auf dieser Seite habe ich ja schon gesehen, dass ich bei weitem nicht die Einzige unzufriedene Person bin.
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Mir wurde der Dispo auch gekündigt, habe mich seinerzeit in einem Thread "Dispo adhoc gekündigt" dazu ausführlich geäußert. Ich bin seitdem auch kein Consors-Fan mehr... Das ist denen aber ziemlich egal und mir auch. Das Gespräch mit den Kundenberatern kann man (frau sicherlich auch) getrost (k)nicken... führt zu keinem Ergebnis.... habe Dauerauftrag...falsch kodiert, wie auch immer, da führt kein Weg rein.... Consors erkennt nicht was nicht in ihren entsprechenden Kram passt als solches.... egal ....Streitkultur in Deutschland ist tot, political correctness und Meinungen werden nur vertragen, wenn sie zum Mainstream passen...OMG... ich kann jetzt nichts besonders ehrrühiges in den Threads der Themenstarterin finden....
Die DAB Bank wird zur Consorsbank!
Infolge der Übernahme der DABbank durch die Consorsbank wurde ich zwangsweise Kunde bei der Consorsbank. Bisher habe ich bei der Consorsbank wirklich nur Nachteile festgestellt.
1.) Dass die Software bei einer Bank nicht läuft, dürfte weltweit wohl einmalig sein. Anfang März 2018 war die Consorsbank nicht in der Lage, Abrechnungen über Wertpapiertransaktionen zu erstellen. Etwa 2 Wochen hat man dort „rumgehampelt“, bis man endlich dem Kunden die Wertpapierabrechnungen ins Postfach legen konnte. Eine solche IT-Abteilung und deren Aufsicht zeugt von Unvermögen und ist meines Erachtens ein Fall für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der ich auch entsprechende Mitteilung gemacht habe.
2.) Bei der DABbank konnte ich als Bevollmächtigter meinen Enkelkindern die Aktien kaufen, die ich für richtig hielt. Jetzt bei der Consorsbank darf ich zwar meinen Enkelkindern aufs Verrechnungskonto auch Geld überweisen, jedoch erdreistet sich die Bank mir vorzuschreiben, was ich von dem von mir überwiesenen Geld den Kindern kaufen kann und was nicht. Das ist unerhört! Die BaFin hat mir diesbezüglich schriftlich mitgeteilt, dass die Entscheidung der Consorsbank, den minderjährigen Kindern bzw. Enkelkindern keine höhere Risikofreigabe zu erteilen, eine rein geschäftspolitische Angelegenheit der Bank ist. Mit anderen Worten: Willkür der Bank!
3) Den monatlichen Vermögensstatus, den man von der DABbank gewohnt war, gibt es nicht mehr. Er enthielt wohl geordnet die Gesamtübersicht der Geldkonten und der Wertpapiere in einem Dokument. Stattdessen gibt es jetzt den Personal Investment Report (PIR), der das Gesamtvermögen mehrerer Konten und Depots in einem Dokument nicht widerspiegelt. Da die Consorsbank die DABbank geschluckt hat, hätte man doch die bessere, kundenfreundlichere Software der DABbank auch übernehmen und weiter verwenden können!
Hinzu kommt, dass man seinen Vermögensstatus Konten und Depots bei der DABbank rückwirkend zu jedem vergangenen Datum auf den gewünschten Tag genau abrufen konnte. Dieses gute „Tool“ wurde leider auch nicht übernommen und bedeutet weniger Service für den Kunden.
Hallo @ManfJoh35,
vielen Dank für Ihr Feedback in diesem Thread.
Den Vorwurf der Willkür weise ich entschieden zurück. Jedes Unternehmen kann nach eigenen Richtlinien handeln. Wenn diese dann allgemein gültig sind, kann nicht von Willkür die Rede sein.
Warum für Minderjährige nicht jedes Papier gehandelt werden kann, habe ich Ihnen hier beschrieben.
Sollten dazu noch Fragen bestehen, melden Sie sich bitte in sachlicher Form erneut. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
CB_Petra
"Jedes Unternehmen kann nach eigenen Richtlinien handeln. Wenn diese dann allgemein gültig sind, kann nicht von Willkür die Rede sein."
Jedes Unternehmen kann selbst entscheiden oder es ist allgemein gültig?
Wenn jedes Unternehmen selbst entscheiden kann, gibt es keine eindeutige Rechtsvorschrift, die es verbietet, also ist es Willkür. Das ist die Definition davon.
"Willkür bezeichnet ursprünglich wertneutral die Entscheidungsfreiheit im Gegensatz zur Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren."
oder auch vom BVerfG
'Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist'.
Wenn ich Geld auf das Konto meines (Enkel-)Kindes überweise, um damit für das Kind eine bestimme Aktie zu kaufen. Dann ist die Maßnahme das zu verbieten unangemessen, vor allem im Hinblick darauf, dass ich die Aktie in meinem Depot kaufen kann und sie dann direkt in das Depot des Kindes übertragen kann.
-> Willkür
Da spielt es auch keine Rolle, dass alle Kunden gleich willkürlich behandelt werden.
Komisch, mir war nicht so, als dass ich irgendeinen Anspruch geltend machen wollte. Ich habe der Bank auch nicht abgesprochen es zu tun.
Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es keine Vorschrift dazu gibt, es also Willkür ist.
Ich bin auch nicht durch einen Merge hierhergekommen und das einzige, das mich noch hält ist die Auswahl bei den Sparplänen, alles andere kann man schon seit längerem in die Tonne treten.
Was CB_Petra (Moderator) schreibt, möchte ich nicht unbeantwortet lassen. Insbesondere gefällt die angesprochene „Willkür“ der Moderation überhaupt nicht. Wenn die Consorsbank selbst über die Risikoeinstufung entscheidet und dabei ihre eigenen organisatorischen und geschäftspolitischen Zielsetzungen verfolgt, so ist das doch nach außen hin eine wirklich willkürliche Entscheidung der Bank und schon gar nicht, wie die Moderation schreibt“ Allgemein gültig“. Allgemein gültige Richtlinien, auf die sich CB Petra, Moderatorin beruft, gibt es gar nicht. Wo sollen diese denn stehen? Haben sie Gesetzes- oder Verordnungskraft?
Ich will die Moderatorin bzw. die Consorsbank über Risikoklassen aufklären.
Eine Risikoklassenerhöhung sollte immer den Zielen und Interessen des Kunden entsprechen (Auskunft der BaFin) und also absolut nicht der Bank. Der Risikoeinstufung sollte eine Vereinbarung zwischen Kunde und Bank zugrunde liegen (BaFin). Vereinbarung bedeutet, eine Einigung zwischen dem Kunden und der Bank zu finden. Die Consorsbank ist aber weit davon entfernt, auf Kundeninteressen einzugehen, sondern sie entscheidet selbst also willkürlich über die Risikofreigabe und erfindet „Allgemein gültige Richtlinien.“
Mein Kundeninteresse besteht darin, von meinem Geld, das ich auf das Depot-Verrechnungskonto des Enkelkindes überweise, dem Enkelkind ein spekulatives Aktiendepot aufzubauen.
Die Consorsbank handelt gegen mein Kundeninteresse, indem sie das einseitig ablehnt und nicht zulässt. Ziele und Interessen des Kunden sind aber immer vorrangig. Weiß das die Bank nicht?
Bei der DABbank, die leider von der Consorsbank geschluckt wurde, war das ohne weiteres möglich.
Auf Anfrage hat mir auch die örtliche Sparkasse versichert, dass ich von meinem Geld dem Enkelkind an Wertpapieren kaufen kann, was ich möchte und zwar ohne jede Einschränkung. Ich bin sicher, dass auch weitere, dritte Banken auf Anfrage mir zusichern würden, dass es mir freisteht, von meinem Geld für mein Enkelkind das zu kaufen, was ich und nicht die Bank, für richtig halte.
Wo sind denn da die „Allgemein gültigen Richtlinien“, auf die sich die Consorsbank bezieht aber nicht benennt und auch keine Quelle angibt, was ich für höchst unprofessionell halte. Bei nanderen Kreditinstituten geht das also, trotz der nicht genannten „Allgemein gültigen Richtlinien“.
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Consorsbank bzw. BNP Paribas möglichst eigene Fonds oder auch andere, an denen sie sehr gut verdient, an den Mann bringen will und das wiederum ist nicht in meinem Kundeninteresse.
Hallo @ManfJoh35
vielen Dank für Ihren Post und die Aufklärung über die Risikoklassen.
Ein häufig gebrauchtes Wort ist Vereinbarung, gefolgt vom Begriff Kundeninteressen. Schauen wir uns diese Begriffe einmal näher an. Kern einer Vereinbarung ist die Zustimmung aller Betroffenen und nicht die Durchsetzung der Interessen einzelner. Insofern gibt es auch für eine Bank Grenzen dessen, dem man zustimmen kann. Der spekulative Einsatz von treuhänderisch, durch Eltern und auch Großeltern, verwaltetem Geld gehört nicht dazu.
Wenn es vielleicht auch im Alltag nicht immer präsent ist; Geld auf dem Konto eines Minderjährigen ist nicht Verfügungsmasse der Eltern oder Großeltern. Sondern, auch steuerlich, das Vermögen des Kindes.
Unser Kunde hier ist das Kind. Das Kundeninteresse des Kindes ist nicht in allen Fällen deckungsgleich mit dem der Eltern und Großeltern. Für uns steht der Schutz des Kindesvermögens höher als die Option der spekulativen Gewinne, da diese auch immer mit einem Verlustrisiko verbunden ist.
In diesem Zusammenhang darf und muss ich den Vorwurf des wirtschaftlichen Eigeninteresses in aller Form zurückweisen. Im Übrigen ist es nicht schlüssig, jene Bank die ein Geschäft ablehnt Eigeninteressen zu unterstellen und jene, welche alle Geschäfte annehmen als Beispielhaft darzustellen.
Beste Grüße
CB_Kai
Community Moderator