"Willkür bezeichnet ursprünglich wertneutral die Entscheidungsfreiheit im Gegensatz zur Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren." oder auch vom BVerfG 'Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist'. Wenn ich Geld auf das Konto meines (Enkel-)Kindes überweise, um damit für das Kind eine bestimme Aktie zu kaufen. Dann ist die Maßnahme das zu verbieten unangemessen, vor allem im Hinblick darauf, dass ich die Aktie in meinem Depot kaufen kann und sie dann direkt in das Depot des Kindes übertragen kann. -> Willkür Da spielt es auch keine Rolle, dass alle Kunden gleich willkürlich behandelt werden.
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