Was CB_Petra (Moderator) schreibt, möchte ich nicht unbeantwortet lassen. Insbesondere gefällt die angesprochene „Willkür“ der Moderation überhaupt nicht. Wenn die Consorsbank selbst über die Risikoeinstufung entscheidet und dabei ihre eigenen organisatorischen und geschäftspolitischen Zielsetzungen verfolgt, so ist das doch nach außen hin eine wirklich willkürliche Entscheidung der Bank und schon gar nicht, wie die Moderation schreibt“ Allgemein gültig“. Allgemein gültige Richtlinien, auf die sich CB Petra, Moderatorin beruft, gibt es gar nicht. Wo sollen diese denn stehen? Haben sie Gesetzes- oder Verordnungskraft? Ich will die Moderatorin bzw. die Consorsbank über Risikoklassen aufklären. Eine Risikoklassenerhöhung sollte immer den Zielen und Interessen des Kunden entsprechen (Auskunft der BaFin) und also absolut nicht der Bank. Der Risikoeinstufung sollte eine Vereinbarung zwischen Kunde und Bank zugrunde liegen (BaFin). Vereinbarung bedeutet, eine Einigung zwischen dem Kunden und der Bank zu finden. Die Consorsbank ist aber weit davon entfernt, auf Kundeninteressen einzugehen, sondern sie entscheidet selbst also willkürlich über die Risikofreigabe und erfindet „Allgemein gültige Richtlinien.“ Mein Kundeninteresse besteht darin, von meinem Geld, das ich auf das Depot-Verrechnungskonto des Enkelkindes überweise, dem Enkelkind ein spekulatives Aktiendepot aufzubauen. Die Consorsbank handelt gegen mein Kundeninteresse, indem sie das einseitig ablehnt und nicht zulässt. Ziele und Interessen des Kunden sind aber immer vorrangig. Weiß das die Bank nicht? Bei der DABbank, die leider von der Consorsbank geschluckt wurde, war das ohne weiteres möglich. Auf Anfrage hat mir auch die örtliche Sparkasse versichert, dass ich von meinem Geld dem Enkelkind an Wertpapieren kaufen kann, was ich möchte und zwar ohne jede Einschränkung. Ich bin sicher, dass auch weitere, dritte Banken auf Anfrage mir zusichern würden, dass es mir freisteht, von meinem Geld für mein Enkelkind das zu kaufen, was ich und nicht die Bank, für richtig halte. Wo sind denn da die „Allgemein gültigen Richtlinien“, auf die sich die Consorsbank bezieht aber nicht benennt und auch keine Quelle angibt, was ich für höchst unprofessionell halte. Bei nanderen Kreditinstituten geht das also, trotz der nicht genannten „Allgemein gültigen Richtlinien“. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Consorsbank bzw. BNP Paribas möglichst eigene Fonds oder auch andere, an denen sie sehr gut verdient, an den Mann bringen will und das wiederum ist nicht in meinem Kundeninteresse.
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