Danke ! Geht doch! Auf so eine Antwort habe ich gewartet! Für mich unfassbar, dass ich diese nicht zum Bsp über Linde bekommen habe, dort wird man an diese Adresse verwiesen : linde-praxair@georgeson.com. Statt der einfachen Antwort, die ich von einem Experten auf die ganz konkrete Frage erwartet hätte, nämlich - ja steuerfrei oder nochmal nachlesen auf S.514 , bekam ich nur den Tipp, das Angebot durchzulesen ( toll, wer hat dazu Zeit und Lust) oder den Steuerberater zu fragen. Mich wundert aber schon lange nicht mehr, dass in Deutschland so wenig Bürger Aktien besitzen. das wird oft bemängelt, aber niemand unterstützt Kleinanleger oder bemüht sich, dass das besser wird. Für alle, die sich nicht zu dieser Seite quälen wollen: Dort steht Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und die im Privatvermögen gehalten werden, sind grundsätzlich steuerfrei. Nach Auffassung der Finanzgerichte Düsseldorf und München soll § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG auf solche Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, ebenfalls anwendbar sein, so dass zusätzlich zu den Anschaffungskosten auch das Datum der Anschaffung der ursprünglichen Aktien auf die durch den Tausch neu erworbenen Aktien übertragen wird. Nach dieser Auffassung würden Linde plc-Aktien, die in einem unter § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG fallenden Tausch gegen vor dem 1. Januar 2009 erworbene Linde-Aktien erworben wurden, als vor 2009 erworbene Aktien gelten und daher prinzipiell weiterhin zu einer steuerfreien Veräußerung berechtigen.
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