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Kein Soli 2021? So investieren Sie das Zusatzplus

30.03.2021 08:31

Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätsbeitrag auf die Lohnsteuer. Wir zeigen, warum es sinnvoll ist, das zusätzliche Geld clever zu investieren.
Schließlich gilt der ursprünglich auf ein Jahr begrenzte Soli, wie der Solidaritätszuschlag kurz genannt wird, seit 1991. Viele steuerzahlende Personen kennen ihre Lohnabrechnung gar nicht ohne diese Abgabe und wer zu dem Rest gehört, hat sich nach fast 30 Jahren an den geringeren Nettobetrag vermutlich längst gewöhnt. Da bietet es sich an, die ungewohnte Mehreinnahme anzulegen – als Notgroschen oder als Teil der Altersvorsorge.

 

Was ist der Solidaritätszuschlag?
1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Belastungen durch den Golfkrieg und die Wiedervereinigung sowie die Unterstützung der Länder in Süd-, Ost- und Mitteleuropa zu finanzieren. Ursprünglich sah der Soli eine Abgabe von 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer vor. Die Erhebung von Sommer 1991 bis 1992 führte zu einer realen Belastung von 3,5 Prozent pro Jahr. In den beiden Folgejahren gab es keinen Solibeitrag.

 

Das änderte sich im Jahr 1995: Der Soli wurde wieder eingeführt – und das unbefristet. Begründung waren dieses Mal allein die finanziellen Kosten der Deutschen Einheit. In den ersten beiden Jahren Betrug der Steuersatz 7,5 Prozent, danach sank er auf 5,5 Prozent. Dieser Wert gilt bis heute.

 

Wie wird der Solibeitrag berechnet?
Der Solidaritätsbeitrag fällt nicht für das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Er wird auf die Lohn- und Einkommensteuer bzw. auf die Körperschaftssteuer erhoben. Das heißt, Sie zahlen 5,5 Prozent Steuern auf die vom Finanzamt ermittelte Steuerlast.

Bis 2020 galten dabei folgende Grenzwerte:

• Bis 972 Euro Lohn- und Einkommensteuer fällt kein Soli an.


• Ab 972,01 Euro bis 1.340 Euro Steuerlast steigt der Solibeitrag gleitend an, solange bis ab 1.340 Euro Lohn- und Einkommensteuer der volle Satz gilt.


• Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Grenzwerte. Bis 1.944 Euro Steuerlast zahlen sie gar keinen Solidaritätszuschlag. Darüber steigt der Steuersatz an, solange bis ab 2.680 Euro die vollen 5,5 Prozent fällig werden.


• Der Soli wird auch auf Kapitalerträge erhoben, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen. Dieser Beitrag bleibt weiterhin bestehen.

 

 

2021 werden 90 Prozent der Steuerzahlenden entlastet
Im nächsten Jahr kommt endlich Bewegung in den wenig geliebten Soli. Zwar ändert sich nichts an der Höhe des Steuersatzes und der Art der Erhebung. Dafür steigen die Grenzen, ab wann der Solidaritätszuschlag fällig wird massiv an. Schätzungsweise 90 Prozent der Steuerzahlenden werden so vom Solibeitrag, der bisher auf die Lohnsteuer erhoben wurde, befreit. Weitere sechs Prozent profitieren von der Milderungszone, in der nicht die vollen 5,5 Prozent erhoben werden.

Es gilt:

• Bis zu einer Steuerlast von 16.956 Euro wird kein Soli mehr erhoben, das entspricht etwa einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bei Singles.


• Die Milderungszone mit einem verringerten Solidaritätsbeitrag reicht bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 96.409 Euro (Singles), erst danach wird der volle Steuersatz fällig.


• Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppeln sich Werte.

 

 

Was bedeutet das für Sie als Steuerzahlende?
Alle, die bisher den Solidaritätsbeitrag abführen mussten, können sich 2021 über mehr Netto auf der Lohnabrechnung freuen.

Einige Beispiele machen die Veränderung deutlich:

• Eine unverheiratete Person mit 32.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhält ab 2021 rund 17 Euro pro Monat mehr ausbezahlt (ca. 200 Euro pro Jahr).


• Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von 120.800 Euro profitiert von einem monatlichen Plus von rund 83 Euro (ca. 1.000 Euro jährlich).


• Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro (Singles) und 192.818 Euro (Ehepaare) ändert sich nichts und der Soli wird weiterhin in voller Höhe einbehalten.

 

 

 

Abschaffung-Solidaritaetsbeitrag-2021.png

 

Soli-Abschaffung: Ihre Chance zum Sparen

Mit der Abschaffung des Solidaritätsbeitrags für die meisten Einkommensgruppen ergibt sich eine neue Chance. Sie können sparen, ohne eine Einschränkung zu bemerken. Legen Sie einfach das Plus auf der Gehaltsabrechnung in einem Sparplan an. Ob Altersvorsorge, Eigenheim, Kinder, finanzielle Unabhängigkeit – es gibt viele Gründe zu sparen. Eine der effektivsten und zugleich einfachsten Formen für ihren Vermögensaufbau sind Wertpapiersparpläne. Dieser funktioniert wie ein Dauerauftrag: Einmal anlegen, automatisch in Ihre Kapitalanlage einzahlen und bei Bedarf Ihre Rate jederzeit pausieren oder ändern.

 

Oder investieren Sie in andere Anlegemöglichkeiten:
ETFs: Perfekt für alle, die gezielt selbst die Anlagestrategie wählen und die Kurse im Blick behalten möchten und dabei auf niedrige Kosten setzen.


Fonds: Hier werden die Anlagen professionell zusammengestellt, so dass Sie sich entspannt zurücklehnen können, allerdings liegen die Gebühren etwas höher.


Aktien: Auch Aktien sind im Sparplan möglich – perfekt für diejenigen, die mit den Aktienmärkten vertraut sind und lieber in bestimmte Einzelwerte investieren.


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Hier geht´s zu unseren Top 5 Werten.

 

So könnten Sie vorgehen:
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Wussten Sie eigentlich schon, dass bei der Consorsbank bereits über eine Million Sparpläne abgeschlossen und wir mehrfach im Bereich Wertpapiersparplan ausgezeichnet wurden?

 

Fazit:

  • Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden die Belastung durch den Solidaritätszuschlag, welcher vorher auf ihre Lohnsteuer erhoben wurde.

 

  • Weitere sechs Prozent müssen aufgrund der neuen Minderungszone nur noch einen Teil der Abgabe leisten.

 

  • Damit eröffnet sich die Chance, für seine Träume zu sparen und Geld anzulegen. Dafür können sich beispielsweise Sparpläne oder Anlageoptionen wie ETFs und Fonds eignen.

 

Wie stehen Sie zur Abschaffung des Solibeitrages 2021? Haben Sie bereits Pläne wie Sie Ihr Geld investieren möchten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und unseren Lesern und Leserinnen!

28 Kommentare

Gelegentlicher Besucher
Also ich verstehe jeden einzelnen der hier seinen Beitrag abgibt sehr gut, klar ist dies ärgerlich wenn die Politik was verspricht aber im Gegenzug alles andere erhöht, sowie das man trotzdem den Soli auf Kapitaleinkünften leisten muss. Ich ärgere mich darüber auch aber das jammern bringt alles nichts, denn die Politik macht eh was sie will. Die meisten die jammern haben diese Partei sowieso gewählt ohne zu überlegen. Deutschland macht sich langsam selber kaputt und da können wir nur zusehen , da wir Deutsche nichts dagegen machen. Solange der Deutsche noch was im Kühlschrank hat gehts im gut und macht nichts außer jammern! Wir sollten alle mal zusammen halten und nicht nur in den Sozialen Medien posten , damit ist nichts gewonnen, die Politik lacht uns nur aus und macht weiter mit dem was sie will. Die Politik ist der Sprecher des Volkes und sollte das machen was das Volk möchte und nicht anders rum. Siehe die Schweiz ( Volksabstimmung ).

Häufiger Besucher

Ich gehöre zu den besonders Privilegierten, die ebenso rechts- wie verfassungswidrig vollkommen von der Soli-Abschaffung ausgeschlossen werden und den ungeschmälerten Soli weiterhin abliefern sollen. Wenn ich meinen Rechtsweg dagegen erfolgreich  abgeschlossen habe, werde ich den erstatteten Raub-Soli-Betrag gerne in Aktien investieren. 


Aufsteiger

@ Bachi 59

Ich kann nur den Kopf schütteln🤦‍♂️

Offenkundig haben sie nicht verstanden, dass die Sache mit dem Soli nur die Spitze des Eisberges ist....

Sie giessen Wasser auf die Mühlen der Politik, die doch nur darauf abzielt Bevölkerungschichten steuerlich gegeneinander auszuspielen.

Stichwort finanzieren und gegenfinanzieren.

Belegen sie mir doch mal das es sich beim Beibehlten des Soli nur um "Einzelne" handelt.

Wenn man bedenkt das der Herr Finanzminister damit ( und mit der kommenden Transaktionssteuer) u.a. die Grundrente finanziert und sich vor den Wahlen selbst ins beste Licht damit rückt, können das so wenige nicht sein. Witzigerweise sind zum Teil auch Rentner/künftige Rentner als Kleinanleger betroffen. 

Also immer eine Diskussion wert. im Unterschied zu den völlig unsinnigen Gender Diskussionen✌😉

DIE haben uns in Europa gerade jetzt noch gefehlt.

 

 

 


Autorität

Viel Gedöns um Pippifax. (frei nach Shakespeare).

 

Für die meisten Steuerzahler - und nur solche sind überhaupt betroffen - verschmiert sich die Soli-Ersparnis in den Alltagsausgaben, s. Beitrag von @harvey .

 

Der wie ich ach so leidgeplagte Rest wird es überleben (müssen), denn:

 

Die Steuergesetzgebung basiert hierzulande nicht auf Art. 3 GG, sondern auf Art. 14 GG., insbesondere Satz 2.

 

Daraus ergibt sich die Konsequenz:

 

                        Zahle willig, zahle froh - zahlen musst Du sowieso.

 

(Volksmund, oder ist dieses Wort inzwischen auch schon einschlägig vorbelastet?)

(Anonymus)


Aufsteiger

ja der Stadt braucht Fiel Geld,es muss von irgendwo erkommen!


Gelegentlicher Autor

Dass der Soli auf Kapitaerträge nicht entfällt, ist ärgerlich,  dass aber eine Bank einen Bericht hier schreibt und als Bank gerade darauf nicht hinweist , das ist ganz jämmerlicher Journalismus und geht gar nicht


Autorität

Es ist echt verwunderlich, dass manche Nutzer die entsprechenden Information (bewusst) überlesen.

 

@Spitzahorn 

Unter der Überschrift "Wie wird der Solibeitrag berechnet?" steht als letzter Punkt "Der Soli wird auch auf Kapitalerträge erhoben, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen. Dieser Beitrag bleibt weiterhin bestehen."

 


Aufsteiger

Alle Politiker appelieren das mehr Eigeninitiative in der Altersvorsorge zu Treffen ist und raten zurAnlagen in Wertpapiere.

Alle die das tun sin nun benachteiligt. Wir zahlen den Soli weiter,

Auch ander Vorhaben der Regierung zur bevormunden die Anleger immer mehr.

Als was nun liebe Volksvertreter?