Hallo Gemeinde, ich habe in meinem Einzeldepot über die Jahre Verlustvorträge angesammelt. Bin aber schon länger verheiratet und werde zusammen veranlagt. Meine Frage nun: Wenn ich mein Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot übertragen lasse (Aktien mit Verlustvorträgen) - bleiben diese Verlustvorträge in dem neuen Gemeinschaftsdepot erhalten? (werden die allen gemeinsam zugeordnet?) Kann diese ggf. meine Frau alleine 'aufbrauchen'? (kann ja sein, dass man vorher stirbt?) Schöne Grüsse U.
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