Ist das nun tatsächlich so, dass beim Verkauf mit Verlust die bereits gezahlten Steuern nicht erstattet werden? Das wäre ja sehr seltsam. Würde Bedeuten: Kauf 10.000 EUR Jahr 1: Wertsteigerung 1000 EUR --> Vorabpauschale = 14,22 EUR Jahr 2: Wertsteigerung 500 EUR --> VAP = 15,64 EUR Jahr 3: Verkauf bei 10.000 EUR --> Keine Steuer zu zahlen aber die bereits bezahlte VAP von 29,86 EUR ist bezahlt und wird nicht erstattet. Option wäre nur, entsprechenden Gewinn im Jahr zu generieren um die 29,86 gegenzurechnen. Hierzu muss ich natürlich auch wissen, dass die 29,86 EUR VAP noch vorhanden sind, da die ja aus den Vorjahren sind. Könnte schnell sehr unübersichtlich werden. Das kann ja nicht wirklich so im Sinne des Kunden sein. Moment, seit wann wird bezüglich Steuern im Sinne des Kunden entschieden 😉
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