Danke für die Antwort. Aber dein letzter Satz ist glaube ich nicht richtig. Wenn die noch zu zahlenden Zinsen höher sind als die 50 EUR dann werden die 50 EUR angesetzt. Reihenfolge wäre nach meinem Verständnis so: 1. Errechneter Entschädigung (Kriterien: verändertes Zinsniveau, ursprünglich vereinbarte Zahlungsströme, entgangener Gewinn der Bank, Verwaltungsaufwand, ersparte Risiko- und Verwaltungskosten) --> Falls 1 höher ist als 2 bzw. 3 dann gilt 2 bzw. 3 2. 1 Prozent (bzw. 0,5%) des vorzeitig zurückgezahlten Betrags --> Falls 2 höher ist als 3 dann gilt 3 3. Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte Sehe ich das richtig? EDIT: Ich hab mir das jetzt nochmal durchgelesen (mehrmals). Wahrscheinlich hast du doch recht; Punkt 2 und 3 müssen betrachtet werden und das höhere der beiden (was immer noch niedriger ist als 1) wird genommen. EDIT2: Im Gesetzestext steht aber: "(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten: 1. 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, 2. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte." Da steht ja "jeweils", das heißt für mich, dass es auch den niedrigeren nicht überschreiten darf und somit gilt der niedrigere Betrag.
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