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Investmentsteuerreform - Fragen (Beispiel)

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Enthusiast
Beiträge: 392
Registriert: 05.12.2016

Ich beschäftige mich grad mit der neuen Investmentsteuerreform und hätte hier mal eine Frage. Ich würde das gerne anhand eines Beispiels verdeutlichen:

 

01.01.2018 - Kauf ETF 100 EUR

01.01.2019 - Wert ETF 110 EUR --> Es werden Steuern auf die 10 EUR fiktivien Gewinns angesetzt

01.01.2020 - Wert ETF 100 EUR --> Keine Steuern, da Betrag unter dem Kurs vom 01.01.2019 (110 EUR)

01.01.2020 Verkauf ETF 100 EUR --> Keine Steuern und die bereits im 1. Jahr bezahlten Steuern auf die 10 EUR fiktiven Gewinns bleiben.

 

D.H. nach neuem Recht hätte ich Steuern auf die 10 EUR gezahlt obwohl ich es nach altem Recht nicht gebraucht hätte, denn:

01.01.2018 Kauf  ETF 100 EUR

01.01.2020 Verkauf ETF 100 EUR --> Kein Gewinn --> Keine Steuern

 

Das ist jetzt nur mal ein sehr pragmatisches Beispiel. Aber liege ich mit meiner Denkweise richtig oder hab ich hier noch was übersehen?

 

Ich weiß, dass wenn der Kurs stetig steigt, dass ich dann die bereits bezahlten Steuern gegenrechnen kann wenn ich es dann tatsächlich verkaufe. Aber im oben geannten Fall ist die Situation ja anders.

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
Enthusiast
Beiträge: 993
Registriert: 22.11.2016

Nach meinem Wissenstand ist hierbei nicht die Kurssteigerung entscheident sondern die thesaurierten Beträge. Wenn der tatsächlich thesaurierte Anteil bekannt gegeben wird, werden darauf die Steuern berechnet. Werden diese Daten nicht übermittelt, kommt es zu einer pauschalen Vorabbesteuerung.

Beim Verkauf fallen dann nur noch die Steuern auf den Kursgewinn an, wenn alle thesaurierenden Beträge zuvor korrekt besteuert wurden. Andernfalls müssen auch diese noch korrekt nachbesteuert werden.


Enthusiast
Beiträge: 187
Registriert: 24.02.2016

Hallo @SmithA1,

 

der fiktive Gewinn aus deiner Rechnung ist nur die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der ersten Vorabpauschale für die Wertsteigerung in 2018, die Anfang 2019 fällig wird. Mit der Vorabpauschale soll eine gleichmäßige steuerliche Behandlung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds gesichert werden. Bisher wurden nämlich nur Ausschüttungen versteuert, während die Wertsteigerungen thesaurierender Fonds erst beim Verkauf voll versteuert werden. Damit nun nicht die ausschüttenden Fonds schlechter gestellt werden, wird bei ihnen die bereits versteuerte Dividende von der Vorabpauschale abgezogen.

 

Die von dir zukünftig gezahlten Vorabpauschalen mindern aber später beim tatsächlichen Verkauf deiner Fondsanteile den steuerpflichtigen Verkaufserlös, sodass der bereits vorabversteuerte Teil nicht nochmal der Steuer unterliegt.

 

In deinem Beispiel würde also die Vorabpauschale aus 2019 (zzgl. der aus 2020, weil die ja gleich am Anfang des Jahres fällig wäre Smiley (zwinkernd)) beim Verkauf in 2020 zu einem Verkaufsverlust führen, den du dann mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen könntest.


Enthusiast
Beiträge: 392
Registriert: 05.12.2016
Vielen Dank für die Hinweise.
Ich denke, ich habe das ganze etwas falsch verstanden. Bei der Versteuerung geht es nur um die thes. Gewinne, welche dann besteuert werden. Nicht aber um die allgemeine Wertsteigerung durch einen Kursanstieg im Vergleich zum Kaufkurs.
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