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Eintragung ins Aktienregister

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Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 06.03.2015

Hallo,

 

ich beabsichtige einen Aktiensparplan zu eröffnen. Mich irritiert jedoch folgendes: "Namensaktien zusätzlich eine Gebühr von 1,95 Euro pro Posten"

 

Wird bei jeder Rate 1,95 Euro als Gebühr genommen oder nur bei der Ersten Rate für die Einschreibung?


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Moderator
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Registriert: 17.09.2015

Hallo @SmithA1,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Um diese korrekt beantworten zu können benötigen wir weitere Informationen.

Nennen Sie uns bitte die WKN und die weiteren Gegebenheiten.Gerne bringen wir dann den Sachverhalt für Sie in Erfahrung.

Beste Grüße

CB_Kai


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Registriert: 05.12.2016
Es geht hier nicht um eine spezielle Aktie, sondern eher darum, wie das generell gehandhabt wird. Ein Beispiel:
Kauf Aktie XYZ am 01.01.2018 (zu dem Zeitpunkt sind es keine Namensaktien)
Widerruf der Eintragung 06.06.2018 (zu dem Zeitpunkt sind es immer noch keine Namensaktien)
Änderung der Aktien in Namensaktien am 10.10.2018

Wird nun am 10.10.2018 eine Eintragung vorgenommen, da die Aktien ja am 01.01.2018 gekauft wurden, als der Widerruf noch nicht galt?

Oder wird keine Eintragung vorgenommen, da zum Zeitpunkt der Änderung in Namensaktien (10.10.2018) bereits der Widerruf vorliegt. Unabhängig davon, wann die Aktien ursprünglich gekauft wurden?
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Moderator
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Registriert: 22.08.2017

Hallo @SmithA1,

danke, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen noch einmal so ausführlich an uns gewandt haben. Ich hoffe, ich kann dies auch abschließend für Sie beantworten. 

Sobald Sie den Widerspruch für die Eintragung ins Aktienregister bei uns hinterlegen, ist dieser auch gültig. Es ist dann irrelevant, ob das Papier vor oder nach Ihrem Widerspruch gekauft wurde, es findet bei einer Umwandlung kein Eintrag statt.

Um es einfacher zu formulieren: In Ihrem Fallbeispiel findet kein Eintrag ins Aktienregister statt. 

Ich wünsche Ihnen noch einen sonnigen Tag.

Freundliche Grüße

CB_Julia
Community-Moderatorin

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Enthusiast
Beiträge: 392
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Super, vielen Dank für die Info.
Jetzt sollten allen Fragen hierzu geklärt sein.
Viele Grüße
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Halo liebes Team vom Forum,

 

ich hätte auch eine Frage zum Thema Eintragung ins Aktienregister bei Namensaktien. Die Consorsbank ist ja sehr transparent diesbezüglich und weißt mir bei Anlage des Aktiensparplans evtl. anfallende Zusatzkosten für die Eintragung aus. Allerdings habe ich dies nur bei deutschen Aktien bemerkt. Mir wurde keine Meldung angezeigt für zusätzliche Kosten bei Namensaktien in USA.

 

Meine Frage ist nun: Fallen diese Zusatzgebühren nur bei deutschen Namensaktien an?

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Hallo @Josepe,

die Kosten für einen Eintrag ins Aktienregister von € 1,95 fallen für die Eintragung deutscher Aktien an. Dies gilt nicht für ausländische Wertpapiere. Um etwa im Sparplan die Kosten zu sparen besteht die Möglichkeit der Eintragung zu widersprechen. Das hat zur Folge, dass Sie Ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung nicht nutzen können. Eine Dividende bekommen sie aber unabhängig vom Widerspruch.

Beste Grüße

CB_Kai

Community Moderator

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Enthusiast
Beiträge: 392
Registriert: 05.12.2016
Hier hätte ich noch mal eine Frage:
Wenn der Eintragung ins Aktienregister widersprochen wurde, steht ja im Aktienregister der Name der Bank.
Wenn nun das Unternehmen Kontakt mit seinen Aktionären aufnehmen möchte (z.B. Übernahmeangebot), geht dies ja nicht, da nicht der persönliche Name im Register vorkommt. Wird dann die Bank stattdessen angeschrieben und die Bank leitet dies an den Aktionär weiter?

Ich weiß, das ist eine recht spezielle Frage daher denke ich wäre es sinnvoll, diese an die Fachabteilung weiterzuleiten. Falls natürlich ein Forenmitglied eine Antwort hat nehme ich diese auch gerne.

Danke schon mal.
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Registriert: 24.09.2018

Hallo @SmithA1,

vielen Dank für Ihre interessante Anfrage zu Eintragungen ins Aktienregister.

Für diese spezielle Anfrage war in der Tat die Hilfe der zuständigen Kollegen nötig. Ich freue mich, Ihnen heute die erhaltenen Informationen weitergeben zu können:

Sofern es eine Abwicklungsstelle gibt und die Kapitalmaßnahme durch den WM-Datenservice veröffentlicht wird, werden in diesem Fall sämtliche Kunden, die dieses Wertpapier im Depot halten, per Terminanschreiben über diese Kapitalmaßnahme durch die Consorsbank informieren.

Wenn eine Aktiengesellschaft eine Kapitalmaßnahme dagegen selbst, ohne Abwicklungsstelle, abwickelt und hierbei ihre Aktionäre auch selbst darüber informiert, erfolgt keine Kundeninfo über die Kapitalmaßnahme durch die Consorsbank an Aktionäre die der Eintragung ins Aktienregister der Aktiengesellschaft widersprochen haben.

Ich hoffe, damit ist Ihre Frage beantwortet.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

CB_Bianca
Community Moderatorin

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Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

Zum Thema gab es ja reichlich viele verwirrende Beiträge, deren Ergebnis zum Schluss so ausfällt: 

 

Auf deutsche Namensaktien entfällt bei jedem Kauf eine Gebühr von 1,95€.

Diese Gebühr entfällt, wenn man dem Eintrag ins Aktienregister per Post oder Fax widerspricht. Der Widerspruch bezieht sich immer für ein Depot. 

Namensaktien, die schon gekauft sind, werden nicht aus dem Aktienregister ausgetragen.

Sie bleiben also wie bisher eingetragen.

 

Ich möchte einen Mod bitten, dies zu bestätigen, da  in der Vergangenheit viele widersprüchliche Aussagen gemacht wurden.

 

Ich folgere daraus: Ich habe einige Namensaktien im Depot. Zur HV werde ich von den Unternehmen persönlich mit den entsprechenden Anteilen eingeladen.

Widerspreche ich jetzt dem Eintrag, werden die neuen Anteile nicht mehr eingetragen.

 

Einige Namensaktien kenne ich ja, aber nicht alle.

Frage: Wie kann ich erkennen, dass eine Aktie eine Namensaktie ist?

bzw. Gibt es einen Link zu einer Liste mit deutschen Namensaktien?

Ich freue mich auf zielführende Antworten.

 

 

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Moderator
Beiträge: 471
Registriert: 23.05.2018

Hallo erich12,

Ich freue mich, Ihnen nach Rücksprache mit den Kollegen folgende Antwort geben zu können:

- Die Gebühr von 1,95 Euro für die Eintragung ins Aktienregister entfällt bei Widerspruch bei jedem Kauf, sofern es sich um inländische Namensaktien handelt.

- Der Widerspruch bezieht sich auf alle in einem Depot gekauften inländischen Namensaktien, sobald der Widerspruch im Depot hinterlegt wird. Mit den zuvor gekauften Werten bleibt er weiterhin eingetragen 

- Leider können Sie als Kunde nicht erkennen, ob es sich bei einer Aktie um eine Namensaktie handelt, auch gibt es dazu keine Übersicht.

Die Kollegen teilten mir noch mit, dass Sie sich dazu gerne bei uns im Kundenservice unter der Rufnummer 0911/369 3000 melden können, falls Sie bei einer Aktie wissen möchten ,ob es sich um eine Namensaktie handelt.

Über Verbesserungsvorschläge freuen wir uns jederzeit. Gerne können Sie im Bereich "Ideen" Vorschläge einstellen, dass auch für unsere Kunden diese Einsicht möglich gemacht werden soll


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Viele Grüße 

CB_Stephan

Community Moderator 

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