Hallo,
ich beabsichtige einen Aktiensparplan zu eröffnen. Mich irritiert jedoch folgendes: "Namensaktien zusätzlich eine Gebühr von 1,95 Euro pro Posten"
Wird bei jeder Rate 1,95 Euro als Gebühr genommen oder nur bei der Ersten Rate für die Einschreibung?
Hallo @SmithA1,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Um diese korrekt beantworten zu können benötigen wir weitere Informationen.
Nennen Sie uns bitte die WKN und die weiteren Gegebenheiten.Gerne bringen wir dann den Sachverhalt für Sie in Erfahrung.
Beste Grüße
CB_Kai
Community Moderator
Hallo @SmithA1,
danke, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen noch einmal so ausführlich an uns gewandt haben. Ich hoffe, ich kann dies auch abschließend für Sie beantworten.
Sobald Sie den Widerspruch für die Eintragung ins Aktienregister bei uns hinterlegen, ist dieser auch gültig. Es ist dann irrelevant, ob das Papier vor oder nach Ihrem Widerspruch gekauft wurde, es findet bei einer Umwandlung kein Eintrag statt.
Um es einfacher zu formulieren: In Ihrem Fallbeispiel findet kein Eintrag ins Aktienregister statt.
Ich wünsche Ihnen noch einen sonnigen Tag.
Freundliche Grüße
CB_Julia
Community-Moderatorin
Halo liebes Team vom Forum,
ich hätte auch eine Frage zum Thema Eintragung ins Aktienregister bei Namensaktien. Die Consorsbank ist ja sehr transparent diesbezüglich und weißt mir bei Anlage des Aktiensparplans evtl. anfallende Zusatzkosten für die Eintragung aus. Allerdings habe ich dies nur bei deutschen Aktien bemerkt. Mir wurde keine Meldung angezeigt für zusätzliche Kosten bei Namensaktien in USA.
Meine Frage ist nun: Fallen diese Zusatzgebühren nur bei deutschen Namensaktien an?
Hallo @Josepe,
die Kosten für einen Eintrag ins Aktienregister von € 1,95 fallen für die Eintragung deutscher Aktien an. Dies gilt nicht für ausländische Wertpapiere. Um etwa im Sparplan die Kosten zu sparen besteht die Möglichkeit der Eintragung zu widersprechen. Das hat zur Folge, dass Sie Ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung nicht nutzen können. Eine Dividende bekommen sie aber unabhängig vom Widerspruch.
Beste Grüße
CB_Kai
Community Moderator
Hallo @SmithA1,
vielen Dank für Ihre interessante Anfrage zu Eintragungen ins Aktienregister.
Für diese spezielle Anfrage war in der Tat die Hilfe der zuständigen Kollegen nötig. Ich freue mich, Ihnen heute die erhaltenen Informationen weitergeben zu können:
Sofern es eine Abwicklungsstelle gibt und die Kapitalmaßnahme durch den WM-Datenservice veröffentlicht wird, werden in diesem Fall sämtliche Kunden, die dieses Wertpapier im Depot halten, per Terminanschreiben über diese Kapitalmaßnahme durch die Consorsbank informieren.
Wenn eine Aktiengesellschaft eine Kapitalmaßnahme dagegen selbst, ohne Abwicklungsstelle, abwickelt und hierbei ihre Aktionäre auch selbst darüber informiert, erfolgt keine Kundeninfo über die Kapitalmaßnahme durch die Consorsbank an Aktionäre die der Eintragung ins Aktienregister der Aktiengesellschaft widersprochen haben.
Ich hoffe, damit ist Ihre Frage beantwortet.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
CB_Bianca
Community Moderatorin
Zum Thema gab es ja reichlich viele verwirrende Beiträge, deren Ergebnis zum Schluss so ausfällt:
Auf deutsche Namensaktien entfällt bei jedem Kauf eine Gebühr von 1,95€.
Diese Gebühr entfällt, wenn man dem Eintrag ins Aktienregister per Post oder Fax widerspricht. Der Widerspruch bezieht sich immer für ein Depot.
Namensaktien, die schon gekauft sind, werden nicht aus dem Aktienregister ausgetragen.
Sie bleiben also wie bisher eingetragen.
Ich möchte einen Mod bitten, dies zu bestätigen, da in der Vergangenheit viele widersprüchliche Aussagen gemacht wurden.
Ich folgere daraus: Ich habe einige Namensaktien im Depot. Zur HV werde ich von den Unternehmen persönlich mit den entsprechenden Anteilen eingeladen.
Widerspreche ich jetzt dem Eintrag, werden die neuen Anteile nicht mehr eingetragen.
Einige Namensaktien kenne ich ja, aber nicht alle.
Frage: Wie kann ich erkennen, dass eine Aktie eine Namensaktie ist?
bzw. Gibt es einen Link zu einer Liste mit deutschen Namensaktien?
Ich freue mich auf zielführende Antworten.
Hallo erich12,
Ich freue mich, Ihnen nach Rücksprache mit den Kollegen folgende Antwort geben zu können:
- Die Gebühr von 1,95 Euro für die Eintragung ins Aktienregister entfällt bei Widerspruch bei jedem Kauf, sofern es sich um inländische Namensaktien handelt.
- Der Widerspruch bezieht sich auf alle in einem Depot gekauften inländischen Namensaktien, sobald der Widerspruch im Depot hinterlegt wird. Mit den zuvor gekauften Werten bleibt er weiterhin eingetragen
- Leider können Sie als Kunde nicht erkennen, ob es sich bei einer Aktie um eine Namensaktie handelt, auch gibt es dazu keine Übersicht.
Die Kollegen teilten mir noch mit, dass Sie sich dazu gerne bei uns im Kundenservice unter der Rufnummer 0911/369 3000 melden können, falls Sie bei einer Aktie wissen möchten ,ob es sich um eine Namensaktie handelt.
Über Verbesserungsvorschläge freuen wir uns jederzeit. Gerne können Sie im Bereich "Ideen" Vorschläge einstellen, dass auch für unsere Kunden diese Einsicht möglich gemacht werden soll
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße
CB_Stephan
Community Moderator