@onra Ja, genau so ein Beispiel meine ich. Insofern also nicht noch besser. 🙂 Den Sparerfreibetrag betrachte ich bei solchen Fallbeispielen sowieso immer als anderweitig ausgeschöft, um keine zusätzliche Komplikation reinzubringen. Ich denke, dass ein Problem ist, dass zu dem Zeitpunkt, wo diese Artikel geschrieben werden, keine praktischen Beispiele zur Hand sind. Da hört sich das mit dem Auffüllen des Freibetrags erstmal super an. Und die Consorsbank wird sagen, dass die Bescheinigung der Verluste beim Verkauf von Altanteilen ja korrekt sind und sowieso nur nachrichtlich erfolgen. Und der Hilfetext war dann nur ein allgemeiner Text, den man im jeweiligen Kontext betrachten muss... Den schwarzen Peter hast Du als Steuerpflichtiger. Denn wenn Du naiv nach Schema F oder vielleicht sogar dem WISO Programm Deine Eintragungen machst und das Finanzamt das in den falschen Hals bekommt, dann könnten sie Dir Steuerhinterziehung vorwerfen. In vielen Fällen und bei geringeren Beträgen wird das aber einfach in der Masse der Steuerfälle untergehen.
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