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Basiskonto eröffnet, nichts funktioniert

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Hallo ich habe vor 2 Wochen ein Basiskonto eröffnet.

Voller Freude hielt ich dann auch den Begrüssungsbrief in der Hand, habe meinen Login eingerichtet und 800 Euro auf das Konto überwiesen um zu testen. Ab 15.2. soll mein Gehalt hier ankommen.

Leider musste ich gleich in den nächsten Tagen feststellen, dass weder Überweisungen noch die Kreditkarte noch Einzugsermächtigungen funktionieren, ich kann zwar den Kontostand mit 800 Euro sehen, aber wenn ich die Umsätze anzeigen lassen will kommt nur Meldung Depot oder Konto gesperrt...

Die Hotline verwies mich darauf, dass am WE niemand da wäre der das klären könne...

 

Ich möchte nun am liebsten gleich wieder kündigen, ist nur aufwendig weil ich immer erst mal nachweisen muss, dass ich keine Konto habe bevor ich bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen kann... Ich habe ja keine Ansprüche an eine Konto, aber man sollte ja schon an sein Geld kommen oder es transferieren können...

 

Ich habe den Eindruck wie ich es auch schon öfter gelesen habe, dass die Basiskonten hier absichtlich schlecht betreut werden, da man sie anbieten muss und nicht viel damit verdient... Schade, ich hatte mich so gefreut eine gute Bank gefunden zu haben...

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@stocksour 

 

Man muss sich aber eingestehen, dass @CB_Mine schon Recht hat. Und sollte @SmithA1 tatsächlich über sämtliche Daten verfügen, könnte man das schon als Geldwäsche auslegen (Überweisungen, Zahlungen usw. werden nicht vom Kontoinhaber getätigt, sondern von einem dritten ohne Vollmacht = Geldwäsche bzw. "handeln im Auftrag eines Dritten"). Hört sich jetzt etwas streng an, aber so wird die immer moderner werdende digitale Welt. Doch hat @SmithA1 ja bereits "gestanden", dass er nur "hilft" und nicht sämtliche Zugangsdaten hat. Lassen wir das mal so stehen.

 

Ich erinnere mich noch an meine erste bzw. zweite Kontoeröffnung. Da hat mein (bis zum Ende fester) Kundenberater eine SCHUFA Abfrage per Telefax eingeholt. Erst, als da alles okay war, wurde das Konto eröffnet (Anfrage sowie Antwort, beides per Fax). Er konnte mir auch später mal einen Kredit geben, ohne weitere Probleme. VISA und MasterCard, kein Thema und jeweils mit einem hohen Limit.

 

Dann wollte ich mal einen Kredit aufnehmen, dieser wurde abgelehnt. Er rief mich an und sagte, er könne mir nicht erklären warum. Wenn "Computer sagt: nein!" dann ist das so. Früher konnte man noch was "tricksen" und hat vieles hin bekommen. Aber leider "Computer sagt: nein!". Dann ist nichts zu machen, ich wohnte wohl nur laut Scoring im falschen Ort. Selbst der Filialleiter konnte nicht eingreifen, er wollte gerne. Es wurde sogar noch ein Gespräch mit der Zentrale durchgeführt. Aber leider: "Computer sagt: nein!", neue, interne Vorschriften (PS: Quizfrage: um welche TV-Serie handelt es sich bei dieser "Computer" Phrase?).

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@schmucki :

Dass @CB_Mine Recht hat, habe ich doch mit keiner Silbe in Abrede gestellt, und für meine Wahrnehmung der Dinge, was die Kernaussage meines Beitrags angeht, möchte ich mich nicht rechtfertigen.

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@stocksour 

 

Das hast du auch falsch verstanden. Zu deine Aussage ist so in erster oberflächlicher Linie nichts hinzuzufügen. Alles gut!

 

Allerdings wollte ich mit meinem Text generell auf einiges hinweisen. Niemand sollte vergessen, dass dies hier ein offenes Forum für jedermann ist.

 

Manche Aussagen könnten irreführend wirken. Wenn man z.B. von einem Kontoinhaber (auch völlig legal) dessen Zugangsdaten hat und Überweisungen macht, so ist das genau genommen illegal und verboten. Ebenso mit einer fremden Karte Geld abzuheben, nach dem Motto "hier hast du meine Karte, hole bitte mal eben 500 €, die PIN lautet 0815". Verboten! Geldautomaten nehmen alles auf (überall Kameras). Wenn man auf Nummer sicher gehen will, dann richtet man eine Vollmacht ein. So lässt sich erkennen, wer z.B. Geld abgehoben hat oder eine Überweisung getätigt hat.

 

Man darf auch nicht vergessen, dass eine Vollmacht über den Tod des Kontoinhabers hinaus weiter bestehen bleibt. Wenn also der Kontoinhaber verstirbt, kann der Bevollmächtigte noch weiter auf das Konto zugreifen. Z.B. Mieten zahlen, Rechnungen usw. Denn die Verpflichtungen bleiben ja bestehen bzw. gehen auf die Erben über (ja, auch Schulden sind vererbbar, also dann besser das Erbe ausschlagen). Nur die berechtigten Erben können die Vollmacht widerrufen, sonst bleibt sie bestehen.

 

Es ist etwas merkwürdig, wenn z.B. nach dem Tode einer Person diese noch Geld abhebt oder Überweisungen tätigt. Absolut gefährlich! Darum, an alle: richtet immer eine Kontovollmacht für jedes einzelne Konto / Depot usw. ein. Auf keinen Fall eine "Generalvollmacht"! Diese Vollmachten werden oft nicht anerkannt, sind altmodisch und völlig aus der Mode. Es ist sehr kompliziert, diese so erstellen zu lassen, dass es zu 100% funktioniert. Außerdem teuer (Notar)! Eine ganz reguläre Kontovollmacht ohne weitere Extras ist bei jeder Bank kostenfrei. Zusätzliche Karten usw. können und dürfen extra kosten. Völlig legitim!

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Und selbst bei gezielten Kontovollmachten einer Bank kann es zu Schwierigkeiten kommen. Ein wunderschönes Beispiel gab es vor knapp 4 Jahren, als diese Bank die von der DABbank übernommenen Vollmachten für migrierte Kunden auf einmal nicht mehr anerkennen wollte.

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Ich denke bei Migrationen, Übernahmen und Fusionen ist es immer besser, eine neue Vollmacht auszustellen. Ein Kumpel von mir musste ähnliches erleben bei einer anderen Übernahme (der "Mutterkonzern" hat seine "Tochter" übernommen).

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Dann sollte eine Bank das auch klar mitteilen und sich nicht hinter Sprüchen wie "Bleibt alles anders" oder so ähnlich zu verstecken, um dann mit "Moment mal" hervorzukommen.

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Hallo @SmithA1,

den Auftrag über die gewünschte Limitänderung kann Ihr Vater gerne per unterschriebenem Fax aufgeben. Die Faxnummer lautet 0911 369 1000. Sofern noch Handlungsbedarf seitens der Kundenbetreuung bestünde, meldet man sich dann direkt bei Ihrem Vater.

Einen guten Start in die Woche!

CB_Mine
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Ich verstehe sowieso nicht, warum bei vielen Banken Ändrungen eintreten, wenn man ein Basiskonto als P-Konto führt.

 

Die Idee des Basiskonto finde ich super. Da hat die Regierung wirklich mal was gutes eingeführt. Wenn man bedenkt, wie vielen Menschen bisher immer noch die Kontoeröffnung verwehrt blieb. Und soviele Menschen ohne Konto, das kann man sich gar nicht vorstellen. Irgendwie sich sein ALG-II am Schalter in bar auszahlen lassen, da gehen schon Gebühren ab. Dann Überweisungen als Bareinzahlung ausführen - Gebühren ohne Ende! Dann kamen die ganzen "seriösen" ersten Anbieter mit ihren "Prepaid-Modellen". Es waren seriöse Banken, die aber auch die "Armen" ausgenutzt haben. Teilweise 10 € pro Monat Grundgebühr und noch 0,50 € pro Buchung. Gut, immer noch besser als nichts. Aber nun haben wir das Basiskonto!

 

Tatsächlich gibt es Banken, die sehr vorbildlich auch ein Basiskonto mit Karten ausstatten und das völlig kostenfrei. Die Consorsbank gehört dazu und noch ein paar (wirklich sehr wenige) andere. Namen darf man ja nicht nennen, ist ja auch nicht wichtig. Aber was ich nicht verstehe: das "Basiskonto" ist ja wirklich schon "Basis". Keine Überziehung, keine "richtige" Kreditkarte usw. Völlig okay! Auch mit dem reinen Basiskonto kann man keinen "Unfug" treiben. Daher kann ich nicht verstehen, warum bei Beantragung der Zusatzleistung "Pfändungsschutzkonto" das Basiskonto noch weiter eingeschränkt wird. Was soll passieren? Es ist nicht nur bei der Consorsbank so, auch bei anderen Banken. Teilweise wird auch das Telefonbanking eingeschränkt. Warum? Und warum wird die Girocard gesperrt? Was ist der Sinn? Andere Banken lassen nur die Girocard und deaktivieren die Kreditkarte (debit). Aber in der heutigen Zeit ist es doch nahezu unmöglich, "Blödsinn" anzustellen oder das Konto zu überziehen. Alles wird online abgewickelt! Es gibt nur (für die Bank!) garantierte Zahlungsformen. Immer wird was gefunden, um die Menschen wieder einzuschränken.

 

Ich habe selber im Bekanntenkreis solche Fälle. Grad jetzt, Corona sei Dank. Ehemals Selbständige, die nun auf ein Basiskonto angewiesen sind. Gute Menschen, die ohne Eigenverschuldung in die Insolvenz geraten sind. ALG-II beziehen und eingeschränkte Konten haben. Natürlich hat die Insolvenz einen großen Vorteil gegenüber einer "reinen Überschuldung": man benötigt eben kein P-Konto. Ein Basiskonto ist ausreichend und kann normal genutzt werden. Wenigstens etwas!

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War nicht die Regierung die auf diese "gute Idee" mit dem Basiskonto kam, sondern einfach eine EU-Verordnung, die in deutsches Recht gefasst werden musste. 

 

Aber wieder mal - wie so oft - ohne konkrete Vorgaben. In dem Regelwerk hätte nämlich klipp und klar drinstehen müssen, daß die Basiskonten dann auch gebührenfrei geführt werden müssen.

 

Schließlich geht's ja um den ärmeren Teil der Bevölkerung. Und man erinnere sich an die "graue Vorzeit des Zahlungsverkehrs": Da bekam auch kein Arbeiter für das Zusammenstellen seiner Lohntüte eine Gebühr vom Arbeitgeber (oder einer Bank) abgezogen.

 

Insofern war der elektronische Zahlungsverkehr für die Menschen ein Rückschritt, da Zahlungsverkehrskosten auf den Privatverbraucher umgewälzt wurden und werden. Davon profitieren tun Unternehmen und Banken, die vorher die entstehenden Kosten der Zahlungsabwicklung allein tragen mussten.

 

Das Basiskonto gab's dann ja auch erst mit zwanzigjähriger Verzögerung. So ein Gesetz hätte nicht erst 2016 verabschiedet gehört, sondern bereits spätestens Mitte der 90er Jahre. - Erfolgreiche Lobbyarbeit der Banken, sage ich da nur.

 

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@Boldking :

Ich habe selbst noch Spätformen des Naturalientausches erlebt.

Ich habe selbst noch gespürt, wie sich eine Lohntüte anfühlt (Butterbrotpapier).

 

Ich weiss nicht, was ein Basiskonto mit Museumspädagogik zu tun hat.

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