Es gibt sicherlich unterschiedliche Kundenbedürfnisse, die durch ein flexibleres Angebot bedient werden können ohne jemanden zu beschneiden. Grundsätzlich gilt aber, dass eine zeitliche Streckung die Streuungen des Marktes reduziert und zu faireren Preisen führt - sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf, ebenso wie eine Streuung über Märkte und Branchen Risiko reduziert. Ein sehr kluger Umgang mit der Zeit ist daher eine zeitliche Streckung sowohl in einer Anspar- als auch in einer Auszahlphase. Eine Streckung über 20 Monate hat jedenfalls schon einen ordentlich dämpfenden Effekt auf die Streuung, besser sind natürlich 200 Monate, aber ein einzelner Monat ist es sicher nicht. Das flexible Ansparen fast beliebig kleiner Beträge ist online sehr einfach und kundenfreundlich umsetzbar, das Pendant der Entnahme hingegen nicht. Ich sehe rein technisch keinen großen Unterschied und daher auch keinen Unterschied im Aufwand (außer einem Initialen Aufwand für die Bank, eine solche Funktion anzubieten). Man kann aktuell (unabhängig von der Sinnhaftigkeit) einen Sparplan für einen einzigen Kauf nutzen und ihn dann wieder löschen. Möglicherweise ist die Nachfrage noch nicht sehr hoch, aber das kann sich ja ändern. Ein konkreter Use-Case könnte ein langfristiger Investor sein, der beispielsweise Altersvorsorge durch mehrere Einzelpositionen über Sparpläne anspart und sie dann im Alter über einen längeren Zeitraum entnehmen möchte. Angenommen er hat 30 Positionen (z.B. Einzelunternehmen) mit etwa 5000 Euro angespart (bspw. 50 Euro pro Quartal über 100 Quartale), die er über ca. 100 Monate a 50 Euro auszahlen lassen möchte, dann werden daraus etwa 8 Jahre lang eine monatliche Auszahlung von insgesamt1500 Euro. Man kann es auch kurz machen: Wenn ein Entnahmeplan einer Einzelposition von 10 Tausend Euro für den Anleger sinnvoll ist, sind zwei Entnahmepläne von je 5 Tausend Euro auf zwei Positionen gleichermaßen sinnvoll. Was Zeitdauer und Betrag pro Entnahme entgeht, darf man dem Kunden zumuten, frei zu entscheiden, welche Aufwände die Bank bei der Entnahme auf sich nehmen möchte, welche Grenzbeträge sie definiert, welche Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit sie den Kunden bietet und wie sie flexible Entnahmeangebote von Wettbewerbsbanken beurteilt liegt natürlich in ihrem eigenen Ermessen.
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