Hallo@agmbn, ...das sieht ja schon einmal "gut"...:( aus..... Akkum. thes. Erträge während deiner Besitzzeit: 2149,80€ + 30% Teilfreistellung (+704,66€) = 2854,46€ davon gehen ab 2348,88€ Veräußerungsverlust = 505,58€ davon gehen ab 7,50€ Sparerpauschbetrag = 498.08€, die zu versteuern sind!!!! Die Berechnung ist korrekt (!!!Die Teilfreistellung gilt nach dem neuen Investmentsteuergesetz in beide Richtungen, also bei dir bezogen auf -2348,88€ entsprechend dann 30% darauf = 704,66€......besonders ärgerlich bei Verlusten wie bei dir, aber gesetzeskonform......lies mal das ganze Gedöns mit der Teilfreistellung beim neuen Investmentsteuergesetz nach! War auch davon durch eine Fusion betroffen, hatte aber Glück, dass ich den betreffenden Fonds als Sparplan noch nicht so lange hatte und die Teilfreistellungsmimik bei Verlust noch nicht sehr ausgeprägt war...... Besonders ärgerlich ist es natürlich, wenn ausländ. Fonds aus dem Altbestand verschmolzen/fusioniert werden, weil automatisch diese steuerschädliche Zusammenlegung den Abgeltungssteuermodus auslöst. Die zukünftige Steuerfreiheit für den Altbestand ist damit futsch. Ab diesem Zeitpunkt wird neu gerechnet nach dem neuen Investmentsteuergesetz....-:(. Das Ergebnis seit dem 01.01.2018 bestandsgesch. Alt-Anteile ist nur die Info darüber, dass seit diesem Datum ein Verlust von 1644,22€ angefallen ist. Dein Gesamtverlust steht oben bei Veräußerungsverlust nach Differenzmethode................... Wichtig! Die akkum. thes. Erträge, die du jetzt versteuert hast, kannst du bei deiner Steuererklärung entsprechend korrigieren und in Abzug bringen! Vorausgesetzt, du hast brav jährlich deine ausschüttungsgleichen Erträge für ausländ. thes. Fonds in den vergangenen Steuererklärungen angegeben. Eine Dokumentation dazu wäre natürlich sehr hilfreich. Wurde keine Anlage KAP in der Vergangenheit wegen Nichtausschöpfung des Sparerfreibetrags abgegeben, so könnte man ggfs. dokumentarisch entsprechende Nachweise führen. Ich kenne deine Gesamtsituation vergangenheitsmäßig nicht, deswegen schwierig zu beurteilen. Solltest dich ggfs. in diesem Zusammenhang weiter kundig machen...... Wenn Korrektur in Frage käme: Dann in Anlage KAP Zeile 7...."korrigierte Beträge" eintragen...Ggfs. Dokumentation der bereits in den vergangenen Jahren versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge dazu legen, damit die Korrektur entsprechend belegt ist....... LG onra
... Mehr anzeigen