Urkunden, in denen ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechtes zumindest der Besitz der Urkunde erforderlich ist. Wertpapiere sind z.B. Banknoten, Schecks, Wechsel, Aktien, Anleihen, Hypothekenbriefe. Die Übertragung der Rechte erfordert die Vorlage oder Übergabe des Wertpapiers. Im engeren Sinne versteht man unter Wertpapieren Effekten. Dazu zählen z.B. Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentzertifikate.
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