Kauf lombardfähiger Wertpapiere durch die Deutsche Bundesbank, mit gleichzeitiger Vereinbarung des Rückkaufs zu einem bestimmten, zukünftigen Termin. Die betreffenden Wertpapiere müssen an einer Börse im amtlichen Handel oder geregelten Markt notiert werden. Man unterscheidet bei der Zuteilung von Wertpapierpensionsgeschäften zwischen dem Mengen- und dem Zinstender.