Rabatt, der bei ausschüttenden Fonds bei der Wiederanlage des Ausschüttungbetrags in demselben Fonds gewährt wird. Der Anleger muss dabei häufig keinen oder nur einen rabattierten Ausgabeaufschlag bezahlen. Die Höhe des Wiederanlagerabatts wird mit der Ausschüttungsbekanntmachung veröffentlicht.