....warum bekommt das Black Rock Teil "A0HGV5" keine Teilfreistellung???? Die Aktien-Quoten im Fonds geben doch bestimmt > 51% her oder nicht???? Wenn nicht > 51%, dann doch wenigstens > 25%. Was ist die Begründung gemäß neuem Investmentsteuergesetz für "keine" Freistellung??? Ist das Teil physisch replizierend und erhält deswegen nicht die "Lizenz zum Freistellen", wegen Reits.....? Bei synthetischer Replikation wäre das wohl anders, oder? Alternative wäre wohl u.U. auch ein guter "Property- Fonds", der die Teilfreistellungskriterien erfüllen würde........???? Grüße onra Hallo, @onra , hier die Wiederaufnahme des Themas. Auf den ersten Blick würde dieser Immobilien-ETF "iShares European Property Yield UCITS ETF", WKN A0HGV5, eine Teilfreistellung nicht nur von 60%, sondern sogar von 80% der Ausschüttung rechtfertigen, da er physisch repliziert und überwiegend in ausländische Immobilien(-gesellschaften) investiert ist. Aber: Emittentin ist die ishares Public Limited Company, Irland. Diese Blackrock-Tochter ist nach irischem Steuerrecht ein "steuerbefreiter irischer Anleger", braucht also keine Ertragssteuern abführen; das Thema "Quellensteuererstattung" nach DBA Irland / Sitzstaaten der Immobilien-Agn wird elegant mit "irgendwie zu aufwendig" übergangen. Wie verschafft man mir als deutschem Anteilseigner und Steuerbürger nun doch noch das Recht, die Ausschüttung voll verabzugt zu bekommen? Die Lösung ist einfach und pragmatisch im Regal der alternativen Fakten zu finden: Statt der tatsächlichen Aktienquote von rund 99% weist man einfach 0% aus, und das war's dann mit der Teilfreistellung von 80%. (Nachzulesen in der ermüdenden Langform hier, p. 122-132.) Fazit: Wenn ich schon Steuern zahlen muss, dann doch am liebsten an den heimischen Fiskus.
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