Das ist absolut richtig. Du musst den neuen AGBs nicht zustimmen. Das hast du ja bereits vor Jahren getan. Allerdings waren diese nach dem neuesten Urteil juristisch nicht einwandfrei. Demnach gibt es jetzt neue AGBs. Das ist doch nicht das erste mal, dass die ABGs geändert werden. Ich glaube mich zu erinnern, dass das seitens CB schon mal gemacht wurde. Damals hat kein Hahn danach gekräht, denn es war nicht in den Medien. Jeder hat mal eben schnell akzeptiert bzw. wurde es automatisch akzeptiert und keinen hat es interessiert. Klar, die Veränderungen sind dieses mal anders. Aber grundsätzlich bedarf es nun mal aktualisierter ABGs. Diese hat man früher einfach "akzeptiert". Jetzt muss man halt aktiv zustimmen. Mein Verständnis ist, dass die aktuellen Änderungen hauptsächlich die Zustimmung betreffen, d.h. es steht jetzt nicht mehr "Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn innerhalb zwei Monaten kein Widerruf stattfindet", sondern jetzt heist es "Sie müssen aktiv zustimmen". (sinngemäß) Und dieser AGB-Inhalt wird in diesen AGBs auch nun noch umgesetzt, in dem man aktiv zustimmen muss. Mann stimmt also der Vertragsänderung "Aktiv zustimmen" nun auch aktiv zu. Hört sich komisch an, ist aber so. Wichtig ist der Inhalt. Wenn sich für dich nichts geändert hat außer obiger Punkt, dann kannst du doch problemlos zustimmen. Andernfalls hat die Bank natürlich das Recht, grundlos (obwohl der Grund ja offensichtlich ist) zu kündigen. Steht dir ja auch frei die AGBs (die geänderten) nicht zu akzeptieren. Das Recht stand dir früher aber auch zu. Im Grunde sind die neuen AGBs erst mal positiv für den Kunden, da man von nun an aktiv zustimmen muss. Zu beachten gilt es natürlich, ob im Rahmen dieser Änderung noch andere Änderungen vorgenommen wurde. Diese zusätzlichen Änderungen sind aber unabhängig vom ersten Punkt zu betrachten. Soll heißen, die wären sowieso gekommen. So zumindest mein Verständnis ohne mich jetzt zu detailliert mit den AGBs auseinandergesetzt zu haben.
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