Hallo @BodoF ,
....wenn du in 2023 alles vertickert haben solltest und ebenfalls dein Depot aufgelöst hast, dann
a) bis zum 15.12.2023 eine Verlustbescheinigung bei deiner "ehemaligen" Depotbank beantragen, um über die Steuererklärung für 2023 in der Anlage KAP im nächsten Jahr 2024 diese Verluste mit deinen anderen positiven KAP-Erträgen verrechnen zu lasssen. Dabei Verluste Aktien von allgemeinen Erträgen entsprechend der Verlusttöpfe unterscheiden ( Aktienverluste können ja nur mit Aktiengewinnen und Aktiengewinne dagegen mit allg. Verlusten verrechnet werden). Das macht natürlich nur Sinn, wenn etwas zu verrechnen da ist, weil dann die Töpfe für das Folgejahr auf 0 gestellt werden.
b) Wertpapirere und Verlusttöpfe bei Depotauflösung auf neue Depotbank übertragen und dort zukünftig über die dortigen Töpfe verrechnen lassen, wenn etwas an positiven Erträgen zu verrechnen am Start wäre....
c) Hast du nichts an positiven Erträgen zu verrechnen und auch kein neues Depot mit neuen Töpfen am Start, dann gehe ich einmal davon aus, dass dann nix mehr geht und der Verlust wäre dann abgeschrieben....
vielleicht mal etwas Zitiermäßiges dazu aus finanzen.net ------->
".....Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 müssen Depotbanken drei Verlustverrechnungstöpfe führen: einen Aktien-Verlustverrechnungstopf, einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen ausländischen Quellensteuer-Verrechnungstopf. Diese sind bei einem Depotwechsel auf andere inländische Kreditinstitute mit einem Antrag bei der alten Bank grundsätzlich übertragbar.
Zu beachten ist: Der Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe ist nur bei Personenidentität möglich. Die Töpfe können zudem nur auf ein Zieldepot übertragen werden, in das auch die Wertpapiere neu eingebucht sind. Die drei Verlustverrechnungstöpfe sind als Ganzes auch getrennt an verschiedene Kreditinstitute übertragbar. In diesem Fall ist für jeden Verlustverrechnungstopf bei den Banken jeweils ein separates Formular auszufüllen. Eine teilweise Übertragung eines Topfes ist dagegen nicht möglich.
Wird nur die Depotbeziehung beendet, nicht aber die Kontoverbindung, findet ein Übertrag nur auf Antrag des Kunden statt. Nur wenn die Geschäftsbeziehung vollständig beendet wird, werden vorhandene Verlusttöpfe geschlossen und - auch ohne Antrag - automatisch eine Verlustbescheinigung zum Jahresende erstellt....."
Viel Glück ++
onra