Hallo, @HB2021 , nochmal step by step. Zu jeder Bankverbindung, die Du irgendwann im KJ 2020 hattest, erhältst Du eine Jahressteuerbescheinigung, sofern irgendwelche Kapitalerträge erzielt wurden. Auf jeder dieser Jahressteuerbescheinigungen steht als 2. Position: Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags x.xxx,xx.- € Diese Beträge melden Deine Banken an den Fiskus. Dort werden diese Beträge unter Deiner Steueridentifikationsnummer, die beim Erteilen des FSA angegeben werden muss, zusammengezählt. Ist das Ergebnis niedriger als der Sparer-Pauschbetrag (led. 801.- bzw. verh. 1.602.-), passiert von FA-Seite nichts. Ist das Ergebnis höher als der Sparer-Pauschbetrag (led. 801.- bzw. verh. 1.602.-), geht ein "rotes Lämpchen" an und Du landest zunächst auf der Liste derjenigen, die es mangels/wider besseren Wissens mit sich selbst zu gut gemeint haben, indem sie den ihnen zustehenden Sparer-Pauschbetrag durch Erteilen zu hoher Freistellungsaufträge widerrechtlich überzogen haben. Der dadurch erschlichene Steuervorteil lässt sich natürlich auch selbst errechnen. Ganz eigennützig reisst das Finanzamt einem Steuerzahler natürlich nicht gleich den Kopf ab, sondern wird mit erhobenem Zeigefinger höflich, aber ohne Eile - um eine Erklärung bitten - eine Einkommens-Steuererklärung inkl. Anlage KAP fordern bzw. letztere nachfordern - je nach Schwere des Steuervergehens Sanktionen/Säumniszuschläge (6% p.a.) verhängen Proaktiv empfiehlt es sich in diesem Fall, vorsorglich die Steuererklärung zügig und unaufgefordert mit Anlage KAP abzugeben und in einem reuevollen Begleittext (... ist mir noch NIE passiert, Augenblicksversagen, etc.) auf die versehentlich zu hoch ausgestellten FSA hinzuweisen und deren Richtigstellung zu geloben usw. usw. .
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