Hallo @Surge0815, vielen Dank für Ihre Frage! Diese beantworte ich Ihnen sehr gerne. Die Bank überprüft an jedem Geschäftstag, ob Aufwendungen bzw. Verluste zeitlich nach einem Ertrag erfolgt sind und somit einer Korrektur der Steuerbeträge nötig ist. Verluste führen bei einem vorherigen Ertrag, bei dem kein oder nur ein zu geringes Topfguthaben vorhanden war, zu einer Verrechnung der zu viel bezahlten Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer. Diesen Vorgang bezeichnet man als nachträgliche Verlustverrechnung. Zu jeder nachträglichen Verlustverrechnung erhalten Sie einen Beleg im Ordner "Nachträgliche Verlustverrechnung" des OnlineArchives. Gemäß gesetzlicher Vorgaben muss eine Verlustverrechnung/Verprobung einmal im Jahr stattfinden. Bei uns findet diese, wie oben bereits erwähnt, täglich statt, sofern der Steuererstattungsbetrag (Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) mind. 100,00 EUR beträgt oder eine Topfsaldenumschichtung von mind. 500,00 EUR durchgeführt wird. Zum Quartalsende werden sämtliche Verlustverrechnungstöpfe verrechnet. Weitere Informationen finden Sie in unserem Finanzwissen unter "Steuern bei CFD-Geschäften" und in unserem Trainig-Center. Hier bieten wir z.B. das Webinar "Abgeltungsteuer - alles klar?" an. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag! Freundliche Grüße aus Nürnberg, CB_Jasmin Community Moderator
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